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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
8. Kellerabdichtung (Neubau)
26.03.2003 (GE 6/03, Seite 365) „Bauen ist ein Kampf mit dem Wasser!“ Diesen Leitsatz berücksichtigen die Baubeteiligten häufig gar nicht.
Gerade die hierfür zuständige DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ wird von den Planenden - wenn überhaupt - falsch interpretiert.
Dabei steht gerade im Teil 1 dieser DIN:
„Die Normen der Reihe DIN 18195 wenden sich daher nicht nur an den Abdichtungsfachmann, sondern auch an diejenigen, die für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks verantwortlich sind. Denn Wirkung und Bestand der Bauwerksabdichtung hängen von der gemeinsamen Arbeit der Beteiligten ab.“
Auch erforderliche Bodengutachten werden insbesondere beim Bau eines Einfamilienhauses selten (aus Kostengründen) beauftragt, in denen u. a. Hinweise zu den Abdichtungsmaßnahmen in bezug auf die anstehenden Bodenverhältnisse gegeben werden.
Da wird lieber Geld für ein schickes Marmorbad statt für eine hochwertige Abdichtung ausgegeben.
Einfamilienhausanbieter verzichten häufig auf Abdichtungsfirmen. Die Abdichtung wird dem Bauhelfer vor Ort überlassen.
Dieser versucht mit einer schwarzen viskosen Masse („alternative“ Abdichtung) mehr schlecht als recht, das Bauwerk abzudichten.
Da das Kellermauerwerk nicht planeben ist, wird die „schwarze Masse“ bei Steinvorsprüngen zu dünn, bei Steinrücksprüngen zu dick aufgetragen.
Nachfolgend erläutere ich exemplarisch eines von vielen Beispielen:
Der Bauherr kaufte ein Einfamilienhaus. Kurz nach dem Einzug - die ersten Überraschungen im Keller:
Im Bereich sämtlicher Steckdosen waren Feuchtigkeitsflecken erkennbar. Am Gipsputz zog langsam aber sicher die Feuchtigkeit aufwärts. Über die Lichtschächte drang zusätzlich Wasser ein.
Als Sachverständiger ließ ich stichprobenartig eine Baugrube ausheben, wobei ich feststellte, daß ein sogenannter bindiger Boden (sehr lehmhaltig) vorhanden war. Als Abdichtung wurde hierbei eine sog. alternative Abdichtung aufgebracht, die stellenweise so dünn war, daß die Porenbetonstruktur der Kellerwände erkennbar war.
Trotz Empfehlungen in dem vorhandenen Bodengutachten, eine schwarze oder weiße „Wanne“ auszubilden, wurde diese nicht vom Bauträger berücksichtigt. Der Bauträger stritt ein Jahr lang darüber, ob die Abdichtung überhaupt - und wenn, wie - erneuert werden muß. Zwischenzeitlich wurden vom Bauherrn in wochenlanger Arbeit die Außenterrassen und die Gartenanlage fertiggestellt. Nach 1 1/2 Jahren wurde wieder eine komplette umlaufende Baugrube hergestellt. Ein weiteres Jahr lang „übte“ sich der Bauträger in Abdichtungsmaßnahmen. Während dessen wurde der Schaden immer größer.
Der erste Versuch einer neuen Abdichtung schlug fehl, da man die aufgebrachten Bitumenbahnen mit den bloßen Händen wieder abziehen konnte.
Der zweite Versuch mit Bitumenschweißbahnen war zwar besser, jedoch wurden bei der Verarbeitung der Bitumenschweißbahnen die PVC-Fenster „versengt“.
Die Kellerlichtschächte sollten wieder angebracht werden. Unterhalb der Lichtschächte sollte eine Kiespackung zur besseren „Versickerung“ ausgeführt werden.
Aber wohin soll das Wasser bei einem Lehmboden versickern?
Das Gegenteil ist der Fall: Die Kiespackung sammelt das Wasser, bis es wieder durch die Fenster in das Gebäude eindringt.
Jetzt, nach fast 2 1/2 Jahren, hat der Hauseigentümer immer noch seinen „Burggraben“ rund um das Haus (siehe Foto 5).
Der Bauträger beschwert sich immer noch über den - seiner Meinung nach unberechtigten - Sicherheitseinbehalt.
Der o. g. Kurzbericht ist leider kein Einzelfall - im Gegenteil - die „Fälle“ von Wasserschäden könnten ein ganzes Buch füllen.
Es ist der Höhepunkt der Dummheit, Geld sparen zu wollen beim „Bauen als Kampf gegen das Wasser“.
„Die Normen der Reihe DIN 18195 wenden sich daher nicht nur an den Abdichtungsfachmann, sondern auch an diejenigen, die für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks verantwortlich sind. Denn Wirkung und Bestand der Bauwerksabdichtung hängen von der gemeinsamen Arbeit der Beteiligten ab.“
Auch erforderliche Bodengutachten werden insbesondere beim Bau eines Einfamilienhauses selten (aus Kostengründen) beauftragt, in denen u. a. Hinweise zu den Abdichtungsmaßnahmen in bezug auf die anstehenden Bodenverhältnisse gegeben werden.
Da wird lieber Geld für ein schickes Marmorbad statt für eine hochwertige Abdichtung ausgegeben.
Einfamilienhausanbieter verzichten häufig auf Abdichtungsfirmen. Die Abdichtung wird dem Bauhelfer vor Ort überlassen.
Dieser versucht mit einer schwarzen viskosen Masse („alternative“ Abdichtung) mehr schlecht als recht, das Bauwerk abzudichten.
Da das Kellermauerwerk nicht planeben ist, wird die „schwarze Masse“ bei Steinvorsprüngen zu dünn, bei Steinrücksprüngen zu dick aufgetragen.
Nachfolgend erläutere ich exemplarisch eines von vielen Beispielen:
Der Bauherr kaufte ein Einfamilienhaus. Kurz nach dem Einzug - die ersten Überraschungen im Keller:
Im Bereich sämtlicher Steckdosen waren Feuchtigkeitsflecken erkennbar. Am Gipsputz zog langsam aber sicher die Feuchtigkeit aufwärts. Über die Lichtschächte drang zusätzlich Wasser ein.
Als Sachverständiger ließ ich stichprobenartig eine Baugrube ausheben, wobei ich feststellte, daß ein sogenannter bindiger Boden (sehr lehmhaltig) vorhanden war. Als Abdichtung wurde hierbei eine sog. alternative Abdichtung aufgebracht, die stellenweise so dünn war, daß die Porenbetonstruktur der Kellerwände erkennbar war.
Trotz Empfehlungen in dem vorhandenen Bodengutachten, eine schwarze oder weiße „Wanne“ auszubilden, wurde diese nicht vom Bauträger berücksichtigt. Der Bauträger stritt ein Jahr lang darüber, ob die Abdichtung überhaupt - und wenn, wie - erneuert werden muß. Zwischenzeitlich wurden vom Bauherrn in wochenlanger Arbeit die Außenterrassen und die Gartenanlage fertiggestellt. Nach 1 1/2 Jahren wurde wieder eine komplette umlaufende Baugrube hergestellt. Ein weiteres Jahr lang „übte“ sich der Bauträger in Abdichtungsmaßnahmen. Während dessen wurde der Schaden immer größer.
Der erste Versuch einer neuen Abdichtung schlug fehl, da man die aufgebrachten Bitumenbahnen mit den bloßen Händen wieder abziehen konnte.
Der zweite Versuch mit Bitumenschweißbahnen war zwar besser, jedoch wurden bei der Verarbeitung der Bitumenschweißbahnen die PVC-Fenster „versengt“.
Die Kellerlichtschächte sollten wieder angebracht werden. Unterhalb der Lichtschächte sollte eine Kiespackung zur besseren „Versickerung“ ausgeführt werden.
Aber wohin soll das Wasser bei einem Lehmboden versickern?
Das Gegenteil ist der Fall: Die Kiespackung sammelt das Wasser, bis es wieder durch die Fenster in das Gebäude eindringt.
Jetzt, nach fast 2 1/2 Jahren, hat der Hauseigentümer immer noch seinen „Burggraben“ rund um das Haus (siehe Foto 5).
Der Bauträger beschwert sich immer noch über den - seiner Meinung nach unberechtigten - Sicherheitseinbehalt.
Der o. g. Kurzbericht ist leider kein Einzelfall - im Gegenteil - die „Fälle“ von Wasserschäden könnten ein ganzes Buch füllen.
Es ist der Höhepunkt der Dummheit, Geld sparen zu wollen beim „Bauen als Kampf gegen das Wasser“.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger