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Heizöllieferung
Abrechnung nach festgelegter Temperatur
11.03.2003 (GE 5/03, Seite 314) „Menge bei 15 Grad Celsius“ - auf jedem Heizöl-Lieferschein taucht diese Bezeichnung auf. Und manch ein Hausbesitzer fragt sich, was es damit auf sich hat. Die Antwort: Die Abgabe von Heizöl erfolgt grundsätzlich nach einer temperaturkompensierten Mengenermittlung, so daß von der Raffinerie bis zum Verbraucher eine einheitliche Berechnungsbasis zugrunde liegt.
Das Volumen von Flüssigkeiten ändert sich nämlich je nach Temperatur. Bei Heizöl EL beträgt diese Volumenänderung je Grad Celsius 0,84 Promille. Ohne eine entsprechende, temperaturkompensierte Abrechnung könnten also zwischen einer Tanknachfüllung im Hochsommer und an eiskalten Wintertagen geringfügige Abweichungen bei der Abgabemenge auftreten. Deshalb ist in die Tankwagen ein Zähler eingebaut, der bei jeder Belieferung das Ergebnis einer Simultananrechnung anzeigt. Die zugrunde gelegte Basistemperatur von 15 °C wird von der Eichordnung (§ 10 b) vorgegeben. Sie schreibt vor: Ein Liter Heizöl ist immer ein Liter mit einer Temperatur von 15 °C.