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Nach dem Beschluß des deutschen Bundestages
Bundesregierung erwartet Scheitern ihrer Steuererhöhungspläne
11.03.2003 (GE 5/03, Seite 289) Der Deutsche Bundestag hat am 21. Februar das sogenannte Steuervergünstigungsabbaugesetz beschlossen, das u. a. die Einführung einer 15 %igen Wertzuwachssteuer bei der Veräußerung von Immobilien und Aktien vorsieht, die Eigenheimzulage radikal kürzt, die Immobilienabschreibungen verschlechtert und auch eine Anhebung des Mindestmietniveaus bei der sogenannten Gefälligkeitsvermietung von bis 50 auf 75 % vorsieht. Aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und im Vermittlungsausschuß nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen scheint es aber sehr wahrscheinlich, daß das Gesetz nicht die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erhält und damit scheitert. Sicher ist das indes nicht.
Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn hat die Ankündigung der Opposition in der Bundestagsdebatte unterstützt, das Steuererhöhungspaket der Bundesregierung im Bundesrat scheitern zu lassen. Die geplante 15 %ige Wertzuwachssteuer auf Immobilien- und Wertpapierveräußerungen, die Senkung der degressiven Abschreibung und die faktische Abschaffung der Eigenheimzulage würden nach den Worten Dorns für die Immobilienwirtschaft neue einseitige Belastungen bedeuten. Dadurch müßten Investoren künftig ein 10 bis 15 % höheres Mietniveau kalkulieren, um die Steuererhöhungen auszugleichen.
Die Bundesregierung gehe offensichtlich aber selbst nicht mehr davon aus, daß ihr im Bundestag eingebrachtes Programm für Steuererhöhungen durchkomme. Die Entscheidung des Bundestagsfinanzausschusses vom 19. Februar, die Rückwirkung zum 31. Dezember 2002 der im Steuererhöhungspaket vorgesehenen neuen Regelungen zum Eigenheimzulagengesetz aufzuheben, deute eindeutig darauf hin. Dorn: „Ein Gesetz, das sowieso nicht kommen wird, braucht man auch nicht rückwirkend anzuwenden.“
Die Ungewißheit bleibt
Dennoch bleibe Ungewißheit für Bauherren. Nur wer in den nächsten Wochen den Erwerb von Wohneigentum anstrebe, könne mit der Verschiebung leben. Noch sei nicht absehbar, was aus der Eigenheimzulage langfristig werde. Der Bundesrat werde den Gesetzentwurf voraussichtlich am 14. März ablehnen. Danach dürfte sich ein Vermittlungsverfahren anschließen, das nicht vor der nächsten Sitzung des Bundesrats am 11. April abzuschließen sei. Möglicherweise werde sich das Vermittlungsverfahren weiter hinziehen.
Die Position der Bundesratsmehrheit, Steuererhöhungen abzulehnen, entspricht laut Dorn auch der Formulierung in dem Papier, das kurz vor Weihnachten aus dem Kanzleramt veröffentlicht worden sei und in dem es heißt: „Der Königsweg für mehr Vertrauen und Beschäftigung ist eine Absenkung der Steuer- und Abgabenlast.“ Nach den jüngsten Wahlergebnissen in Hessen und Niedersachsen sei klar, daß die Bürger massive Angst vor dem wuchernden Steuer- und Abgabenstaat und vor riesigen Wohlstandsverlusten hätten.
Auf der letzten Wegstrecke zum Bundestagsbeschluß am 21. Februar 2003 hat die Regierungskoalition immerhin noch zwei für die Immobilienwirtschaft besonders wichtige Änderungen am Steuerpaket der Bundesregierung in die Wege geleitet.
Zum einen wird bei der Eigenheimzulage die Übergangsfrist bis zur Verkündung des Gesetzes ausgedehnt. Die bisher vorgesehene Rückwirkung auf den 31. Dezember 2002 ist dadurch endgültig aufgehoben.
Zum anderen bleibt es bei der Abschreibung für den Mietwohnungsbau zwar bei einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Es ist völlig unverständlich, daß nach den Plänen der Regierungskoalition in der gegenwärtigen Rezessionsphase den Bauherren und Anlegern im Mietwohnungsbau weiterhin eine Rückwirkung der beabsichtigten Verschlechterung auf den 1. Januar 2003 droht. Als ein erster Schritt in die richtige Richtung ist dagegen die jetzt von der Koalition beschlossene Änderung zu bewerten, eine AfA von 3 % linear über 33 Jahre einzuführen.
Allerdings reicht auch eine 3 %ige lineare AfA gerade eben zur Liquiditätssicherung aus, wenn eine neu errichtete Mietwohnung einigermaßen gut vermietet ist. Sie bewirkt jedoch keine Investitionsanreize, die Beschränkungen von Vermietern durch das Mietpreisrecht und den Kündungsschutz ausgleichen würden.
Die Bundesregierung gehe offensichtlich aber selbst nicht mehr davon aus, daß ihr im Bundestag eingebrachtes Programm für Steuererhöhungen durchkomme. Die Entscheidung des Bundestagsfinanzausschusses vom 19. Februar, die Rückwirkung zum 31. Dezember 2002 der im Steuererhöhungspaket vorgesehenen neuen Regelungen zum Eigenheimzulagengesetz aufzuheben, deute eindeutig darauf hin. Dorn: „Ein Gesetz, das sowieso nicht kommen wird, braucht man auch nicht rückwirkend anzuwenden.“
Die Ungewißheit bleibt
Dennoch bleibe Ungewißheit für Bauherren. Nur wer in den nächsten Wochen den Erwerb von Wohneigentum anstrebe, könne mit der Verschiebung leben. Noch sei nicht absehbar, was aus der Eigenheimzulage langfristig werde. Der Bundesrat werde den Gesetzentwurf voraussichtlich am 14. März ablehnen. Danach dürfte sich ein Vermittlungsverfahren anschließen, das nicht vor der nächsten Sitzung des Bundesrats am 11. April abzuschließen sei. Möglicherweise werde sich das Vermittlungsverfahren weiter hinziehen.
Die Position der Bundesratsmehrheit, Steuererhöhungen abzulehnen, entspricht laut Dorn auch der Formulierung in dem Papier, das kurz vor Weihnachten aus dem Kanzleramt veröffentlicht worden sei und in dem es heißt: „Der Königsweg für mehr Vertrauen und Beschäftigung ist eine Absenkung der Steuer- und Abgabenlast.“ Nach den jüngsten Wahlergebnissen in Hessen und Niedersachsen sei klar, daß die Bürger massive Angst vor dem wuchernden Steuer- und Abgabenstaat und vor riesigen Wohlstandsverlusten hätten.
Auf der letzten Wegstrecke zum Bundestagsbeschluß am 21. Februar 2003 hat die Regierungskoalition immerhin noch zwei für die Immobilienwirtschaft besonders wichtige Änderungen am Steuerpaket der Bundesregierung in die Wege geleitet.
Zum einen wird bei der Eigenheimzulage die Übergangsfrist bis zur Verkündung des Gesetzes ausgedehnt. Die bisher vorgesehene Rückwirkung auf den 31. Dezember 2002 ist dadurch endgültig aufgehoben.
Zum anderen bleibt es bei der Abschreibung für den Mietwohnungsbau zwar bei einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Es ist völlig unverständlich, daß nach den Plänen der Regierungskoalition in der gegenwärtigen Rezessionsphase den Bauherren und Anlegern im Mietwohnungsbau weiterhin eine Rückwirkung der beabsichtigten Verschlechterung auf den 1. Januar 2003 droht. Als ein erster Schritt in die richtige Richtung ist dagegen die jetzt von der Koalition beschlossene Änderung zu bewerten, eine AfA von 3 % linear über 33 Jahre einzuführen.
Allerdings reicht auch eine 3 %ige lineare AfA gerade eben zur Liquiditätssicherung aus, wenn eine neu errichtete Mietwohnung einigermaßen gut vermietet ist. Sie bewirkt jedoch keine Investitionsanreize, die Beschränkungen von Vermietern durch das Mietpreisrecht und den Kündungsschutz ausgleichen würden.