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Plattenbaumiete
11.03.2003 (GE 5/03, Seite 276) Nach den Plattenbaurichtlinien von 1994 (InstModRL 94 - industrielle Bauweise) verpflichtet sich der geförderte Eigentümer u. a. auch dazu, bestimmte Mietobergrenzen einzuhalten.
Bei Mietern, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus erfüllen, gilt als maßgebliche Obergrenze die vergleichbare Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau, die allerdings immer wieder den neuesten Entwicklungen angepaßt und im Berliner Amtsblatt veröffentlicht wird. Ab 2003 beträgt diese Miete (Nr. 6.4. Satz 3 der Richtlinien) 3,95 EUR/m2 mtl.