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Wasser und Abwasser
Neue Preise
19.10.2000 (GE 2/2000, 87) In Berlin ist seit 1. Januar 2000 ein neues „Niederschlagswasserentgelt,” allgemein als Regenwasserabgabe bezeichnet, eingeführt worden.
Im Berliner Amtsblatt vom 30. Dezember 1999 ist der Schritt nun auch durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 1999 ordnungsgemäß dokumentiert (ABl. Nr. 67 Seite 5163). Danach beträgt der Wasserpreis 3,45 DM/m3, der Preis für das Schmutzwasserentgelt 3,86 DM/m3, der Preis für das Niederschlagswasserentgelt beträgt 1,75 DM pro m2 versiegelter Fläche jährlich.

Das Schmutzwasser-Entgelt wird nach wie vor nach der Wassermenge berechnet, die auf das Grundstück geliefert bzw. dort gewonnen wird oder dort anfällt. Abgezogen wird die Wassermenge, die „nachweislich” nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet wird. Dahinter verbirgt sich, daß künftig kein pauschaler Sprengwasserabzug mehr genehmigt wird, sondern als Sprengwasseranteil nur der durch eine Wasseruhr („nachweislich”) ermittelte Anteil abgezogen wird. Die Wasserbetriebe räumen allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2000 ein, um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, Wasseruhren zur Ermittlung des Sprengwasserbedarfs einbauen zu lassen. Über preiswerte Varianten mehr demnächst.

Die Regenwasserabgabe wird - wie berichtet - nach der bebauten und befestigten (versiegelten) Fläche bemessen.
Wassertarif und Schmutzwassertarif müssen nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie genehmigt werden. Dies ist mit Bescheid vom 17. Dezember 1999 geschehen.

Der Niederschlagswassertarif wurde allerdings nur vorläufig bis zum 30. Mai 2000 genehmigt. Zum Zeitpunkt der vorläufigen Genehmigung waren 80 % der Grundstücke im Hinblick auf die versiegelten und angeschlossenen Flächen erfaßt und ausgewertet. Die vollständige Flächenbilanz zum Stichtag 31. Dezember 1999 muß bis zum 30. April 2000 der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Unter Berücksichtigung von dann gegebenenfalls notwendigen Korrekturen erfolgt die endgültige Genehmigung des Schmutzwasserentgelts für die Kalkulationsperiode 2000.
Zu den Wasserpreisen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer, die Entwässerungsentgelte (dazu gehört auch das Niederschlagswasserentgelt) unterliegen nicht der Umsatzsteuer.