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BSR-Ausschuß
24.02.2003 (GE 4/03, Seite 208) SPD und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus möchten den BSR-Gebührenskandal durch einen „zeitlich befristeten Sonderausschuß” des Berliner Abgeordnetenhauses „aufklären” lassen.
Auf die Tagesordnung des Ausschusses sollen nach Ansicht der Regierungskoalition folgende Themen gesetzt werden: der Berechnungsfehler bei der Straßenreinigung, die Rückstellungen für die Deponiesanierung einschließlich der Verwendung der Zinserträge und die Frage der Quersubventionierung. Das schöne an dieser Fragestellung ist: Die Fragen sind alle aufgeklärt. Das gilt für den Berechnungsfehler ebenso wie für die überhöhte Rückstellung zur Deponiesanierung und die Einbehaltung der Zinserträge daraus und schließlich sogar für die Frage, ob die BSR ihr Wettbewerbsgeschäft aus dem öffentlichen Bereich unzulässigerweise quersubventioniert: Zwei dem Senat bekannte Gutachten belegen, daß die Quersubventionierung stattgefunden hat. Nicht aufgeklärt werden dagegen so interessante Bereiche wie drastisch überhöhte Tarife der BSR-Beschäftigten durch betriebliche Sondervereinbarungen oder wie es eigentlich in den BSR-Werkstätten zugeht. Die Einrichtung eines Sonderausschusses des Abgeordnetenhauses, der keinerlei rechtliche Druckmöglichkeiten hat, scheint von vornherein darauf angelegt zu sein, nichts wissen zu wollen. Die Mehrzahl der Berliner Abgeordneten steht nach wie vor auf seiten der BSR gegen den Rest der Berliner.