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Graffiti
27.01.2003 (GE 2/03, Seite 72) Gute Chancen für ein Gesetz gegen Graffiti-Schmierereien sieht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn, seit im Bundesrat einem entsprechenden Antrag Baden-Württembergs und anderer CDU/CSU-regierter auch die SPD-dominierten Länder mit der einzigen Ausnahme Schleswig-Holsteins zugestimmt haben.
Bisher ist es schwierig, Graffiti-Schmierereien an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln strafrechtlich zu ahnden, wenn die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Durch die Ergänzung der Tatbestände Beschädigen und Zerstören von Eigentum um den Begriff „Verunstalten“ könne eine Gesetzeslücke geschlossen werden, durch die Graffiti-Schmierer bislang häufig der Strafverfolgung entkommen (Erweiterung von § 303 Strafgesetzbuch). Alle Anläufe in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages, die Gesetzeslage zu verschärfen, waren an der rot-grünen Mehrheit gescheitert.