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Mietobergrenzen
27.01.2003 (GE 2/03, Seite 72) Die Mietobergrenzenbefürworter sind weiter auf dem geordneten Rückzug.
Dem Bezirksamt Pankow liegt für die fünf Sanierungsgebiete Prenzlauer Berg eine Studie vor, die dafür plädiert, Mietobergrenzen im wesentlichen für alteingesessene und sozial schwache Haushalte festzulegen und die Geltungsdauer der Mietobergrenzen von fünf auf drei Jahre herabzusetzen. Maximal die Hälfte der noch zu sanierenden Wohnungen sollen solchen Mietobergrenzen unterliegen. Dabei wird künftig auch mehr Wert auf öffentlich-rechtliche Verträge mit den Hauseigentümern gelegt. Die freilich müssen sich womöglich gar nicht an Mietobergrenzen halten, hat doch kürzlich (vgl. GE 2002 [17], 1133) das VG Berlin entschieden, Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten seien unzulässig (der Bezirk hat Berufung eingelegt).