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Suspendierung aufgehoben
27.01.2003 (GE 2/03, Seite 76) Dem früheren Berliner Staatssekretär Hans Kremendahl hat das Wuppertaler Landgericht das schönste Weihnachtsgeschenk gemacht und ihn vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat seine Suspendierung als Wuppertaler Oberbürgermeister aufgehoben. Der Wülfrather Bauunternehmer Uwe Clees, der 1 Mio. DM für Kremendahls Wahlkampf gespendet hatte, wurde dagegen wegen Vorteilsgewährung zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dabei waren die Umstände der Spende alles andere als koscher. Am 11. November 1998 tafelte in der Villa des Bauunternehmers Uwe Clees beim Menü eines Sterne-Kochs die Wuppertaler „Rotweinrunde“ , eine Gruppe von Sozialdemokraten, und beriet die Finanzierung von Kremendahls Wahlkampf zur ersten Direktwahl eines Oberbürgermeisters in Wuppertal. Clees hat dabei eine Million zugesagt, Kremendahl aber als Empfänger auf die SPD verwiesen. Das rettete Kremendahl letztlich - wenn auch nur vorläufig. Zwar hat Kremendahl nach Worten der Richter mit der Spendenzusage letztlich einen Vorteil in Aussicht gestellt bekommen und diesen auch akzeptiert. Er habe aber auch auf Transparenz gedrungen - durch die Veröffentlichung als legale Parteispende - und damit dem dunklen Geschäft der Korruption getrotzt. Ob der Bundesgerichtshof das in letzter Instanz auch so sieht und damit einem Zwei-Klassen-Korruptionsrecht Tür und Tor öffnet, wird man abwarten müssen.