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Empfehlungen der Kommission Anschlußförderung
Von individueller Hilfe bis zum Konkurs
20.01.2003 (GE 1/03, Seite 12) Bei der Anschlußförderung für Sozialwohnungen, die erforderlich ist, um zahlreiche Unternehmen und Eigentümer vor dem drohenden Konkurs zu bewahren, ist trotz des Zeitdrucks vor Weihnachten keine Entscheidung mehr gefallen. Die Fronten zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen waren noch verhärtet. Das Thema stand auf der ersten Senatssitzung im Januar. Die vom Berliner Senat eingesetzte „Expertenkommission“ zur Anschlußförderung hatte vor Weihnachten die nachstehend abgedruckten Empfehlungen ausgesprochen.
Empfehlungen der Kommission
1. Die Kommission empfiehlt den Ausstieg aus dem bisherigen System der Wohnungsbauförderung. Dies muß mit einem Härteausgleich für Mieter und dem Angebot von öffentlich-rechtlichen Verträgen an Eigentümer zur weitgehenden Vermeidung von Insolvenzen kombiniert werden.
2. Der Senat formuliert restriktive Kriterien, die für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen erfüllt sein müssen. Das vorrangige Ziel des Landes ist es dabei, Haushaltsmittel einzusparen. Die Auswahl der Objekte beurteilt sich nach der Leistungskraft der Mieter und der Objekte.
3. Die öffentlich-rechtlichen Verträge müssen einmalig und nicht nachverhandelbar sein. Sie müssen Vereinbarungen über Mietsteigerungen und Förderkürzungen enthalten. Die deutliche Förderkürzung gegenüber der bisher praktizierten Anschlußförderung ergibt sich mindestens aus dem vollständigen Verzicht auf die Eigenkapitalverzinsung, der maximal durchsetzbaren Mietsteigerung sowie einer möglichen Umfinanzierung mit Zinseinsparungen. Sie kann auch Nachschußverpflichtungen enthalten.
4. Berlin sollte im Gegenzug auf die Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen verzichten und eine Freistellung von Belegungsbindungen gewähren.
5. Für den Fall, daß eine Vertragslösung mit den Eigentümern nicht zustande kommt, endet die Förderung. Dies hat mögliche Insolvenzen zur Folge und führt zu Inanspruchnahmen von Bürgschaften des Landes Berlin sowie der Rückbürgschaften des Bundes.
6. Unbillige Härten für die Mieter sind sowohl im Fall eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als auch im Fall einer Einstellung der Förderung zu vermeiden. Der Senat erläßt eine entsprechende Richtlinie.
7. Die Einstellung der Förderung sollte nicht durch ein generelles staatliches Übernahmeangebot für insolvente Gesellschaften abgefedert werden. lm Einzelfall - bei der Gefahr der Vermögensverschleuderung - sollte jedoch die Übernahme eines Objektes erwogen werden.
8. Dem Senat wird empfohlen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Aufgabe der Ausarbeitung und der Verhandlung der Einzelverträge übernimmt und die Probleme, die aus der Einstellung der Förderung resultieren, aufgreift.
9. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit empfiehlt die Kommission dem Senat, eine Übergangsregelung für die ersten Monate des Jahres 2003 zu beschließen.