Archiv / Suche
Vermeintliches Billig-Angebot kann Auftraggeber ruinieren
Schwarzarbeit kann teuer werden
20.01.2003 (GE 1/03, Seite 33) Deutschland ist auf Sparkurs. Die Streichung der Eigenheimzulage, die Erhöhung der Lohnnebenkosten (und damit in den meisten Fällen die Senkung des verfügbaren Einkommens) werden die Schwarzarbeit weiter aufblühen lassen. Doch das Risiko für den Auftraggeber ist weit höher als die vermeintliche Einsparung, wenn „rechnungslos“ gearbeitet wird.
Wird z. B. in Schwarzarbeit ein Dach saniert, und schon kurze Zeit später zeigen sich erste Feuchtigkeitsspuren rund um das neue Dachfenster, hat der Auftraggeber weder bei der Forderung nach Mängelbeseitigung noch nach Minderung oder Rückzahlung des „Werklohnes“ Rückendeckung von Justitia. Darauf weist der Geschäftsführer der Dachdecker-Landesinnung Berlin, Rüdiger Thaler, hin.
Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 1 U 298/99-56), bei dem es um einen Streit mit einem Handwerker ging, ist ein mit dem Ziel der Steuerverkürzung geschlossener Werkvertrag sittenwidrig und damit nichtig. Es fehlt also die vertragliche Grundlage insgesamt.
„Selbst die ungerechtfertigte Bereicherung kann dem Handwerker nicht vorgeworfen werden, da sich der Auftraggeber der Schwarzarbeit ebenfalls nicht an die geltenden Gesetze gehalten hat“, so Thaler weiter.
Dem Auftraggeber bleibt also nur, die gesamte Arbeit nun nochmals ganz offiziell an einen Fachbetrieb des Dachdeckerhandwerks zu vergeben. Anstatt der erhofften Einsparung (meist in Höhe der unterschlagenen Mehrwertsteuer) wird die Dachsanierung nun mehr als 80 % teurer, als wenn der Auftrag gleich seriös vergeben worden wäre.
„Vergessen“ wird nach seiner Aussage auch bei den meisten Baustellen, auf denen Nachbarn und Freunde mitarbeiten, die Anmeldung aller Beteiligten bei der Berufsgenossenschaft.
Kommt es auf einer solchen Baustelle zu einem Unfall - so z. B. durch abenteuerliche Gerüstkonstruktionen -, kann die verlockend billige Nachbarschaftshilfe den Ruin des Bauherren bedeuten.
Doch auch ohne Baustellen-Unfall drohen dem Bauherrn teure Überraschungen: Eine Baustellen-Kontrolle, bei der Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen entdeckt werden, kann einen Baustopp und die Verhängung empfindlicher Geldstrafen zur Folge haben.
Daher der Tip des Fachmanns vom Dachdeckerhandwerk: „Auch das teuerste Angebot eines Fachbetriebs ist immer noch billiger als die Risiken der Schwarzarbeit.“
Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 1 U 298/99-56), bei dem es um einen Streit mit einem Handwerker ging, ist ein mit dem Ziel der Steuerverkürzung geschlossener Werkvertrag sittenwidrig und damit nichtig. Es fehlt also die vertragliche Grundlage insgesamt.
„Selbst die ungerechtfertigte Bereicherung kann dem Handwerker nicht vorgeworfen werden, da sich der Auftraggeber der Schwarzarbeit ebenfalls nicht an die geltenden Gesetze gehalten hat“, so Thaler weiter.
Dem Auftraggeber bleibt also nur, die gesamte Arbeit nun nochmals ganz offiziell an einen Fachbetrieb des Dachdeckerhandwerks zu vergeben. Anstatt der erhofften Einsparung (meist in Höhe der unterschlagenen Mehrwertsteuer) wird die Dachsanierung nun mehr als 80 % teurer, als wenn der Auftrag gleich seriös vergeben worden wäre.
„Vergessen“ wird nach seiner Aussage auch bei den meisten Baustellen, auf denen Nachbarn und Freunde mitarbeiten, die Anmeldung aller Beteiligten bei der Berufsgenossenschaft.
Kommt es auf einer solchen Baustelle zu einem Unfall - so z. B. durch abenteuerliche Gerüstkonstruktionen -, kann die verlockend billige Nachbarschaftshilfe den Ruin des Bauherren bedeuten.
Doch auch ohne Baustellen-Unfall drohen dem Bauherrn teure Überraschungen: Eine Baustellen-Kontrolle, bei der Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen entdeckt werden, kann einen Baustopp und die Verhängung empfindlicher Geldstrafen zur Folge haben.
Daher der Tip des Fachmanns vom Dachdeckerhandwerk: „Auch das teuerste Angebot eines Fachbetriebs ist immer noch billiger als die Risiken der Schwarzarbeit.“