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BSR
20.01.2003 (GE 1/03, Seite 8) Bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben liegen die Nerven blank.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Rechtsanwalt Dr. Martin Lindner, wurde von BSR-Anwälten gar schriftlich aufgefordert, seine Aussage zu korrigieren, daß es für die FDP undenkbar sei, daß nur ein einziges Vorstandsmitglied von den Rechenfehlern des ehemaligen BSR-Vorstandsmitglieds Dr. Arnold Guski Kenntnis gehabt haben soll. Die BSR-Anwälte sahen in Lindners Äußerung eine Tatsachenbehauptung, die den verbliebenen Vorstandsmitgliedern Prof. Peter von Dierkes und Dr. Christoph Landerer ein Mitwissen beim Gebührenskandal unterstelle. Lindner hält das Vorgehen der BSR für einen Versuch, Parlamentarier einzuschüchtern, insbesondere, den drohenden BSR-Untersuchungsausschuß im Berliner Abgeordnetenhaus zu verhindern. Wenn der Untersuchungsausschuß kommt, läßt sich sicher dort auch, gegebenenfalls nach entsprechender Vereidigung, klären, ob mit der von den BSR in ihrer Presseerklärung benutzten Formulienung, wonach ihr ehemaliges Vorstandsmitglied Dr. Arnold Guski sie nicht informiert habe, auch gemeint war, daß niemand anderer -inhäusige Mitarbeiter oder aushäusige Berater - jemals Hinweise auf den Sachverhalt gegeben haben. Das alles läßt sich gründlich und ohne Aufgeregtheit prüfen.