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Vorstandsmitglied rechnete bewußt falsch
Betrug bei der Kalkulation der Reinigungsentgelte
13.12.2002 (GE 24/02, Seite 1588) Berliner Grundstückseigentümer müssen für das erste Quartal 2003 keine Straßenreinigungsgebühren bezahlen. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe werden keine Quartalsrechnungen ausstellen. Mit diesem ersten Schritt werden faktisch 34 Mio. Euro von insgesamt - nach den neuesten Erkenntnissen muß man schon sagen: in betrügerischer Absicht - zuviel eingezogenen 54 Mio. Euro an die Kunden zurückgegeben.
Weil die Stadtreinigungsbetriebe in den Tarifjahren 1999 bis 2002 durch normale Kalkulationsabweichungen auch noch weitere 6 Mio. Euro mehr eingenommen haben, wollen sie auch diesen Betrag zurückerstatten, obwohl sie - jedenfalls ist das die Rechtsauffassung der BSR - diese Überzahlung nicht zurückreichen müßten. Außerdem soll der durch die Tarifmanipulation zuviel eingenommene Betrag auch verzinst werden, so daß ein Rückzahlungsvolumen von insgesamt 64 bis 65 Mio. Euro zur Verfügung steht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auf Vermieter und Verwalter Mitte 2003 ein riesiger Verwaltungsaufwand zukommen: Mehrere Betriebskostenabrechnungen müssen korrigiert, bei Bruttomieten Betriebskosten gesenkt und ausgezogene Mieter müssen u. U. ermittelt werden. Eine Verrechnung der zuviel gezahlten Straßenreinigungsentgelte mit den künftigen Tarifen sei rechtlich unzulässig, erklärt der BSR-Vorstand unter Berufung auf ein Rechtsgutachten der renommierten Bonner Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier in einem Gespräch mit den Vertretern der wohnungswirtschaftlichen Verbände.
Wie kam der Skandal ans Tageslicht? Unter dem Eindruck des zunehmenden Interesses der Öffentlichkeit an den Tarifkalkulationen der Berliner Eigenbetriebe (bei Wasser und Entwässerung führt Haus & Grund Berlin Musterprozesse, bei der Stadtreinigung auch) hat die für die Preisgenehmigung zuständige Senatswirtschaftsverwaltung einen Monat, nachdem Haus & Grund Berlin nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die Tarifunterlagen für die Jahre 1998 und folgende verlangt hatte, den BSR die Tarifgenehmigung für 2001 und folgende nur unter der Auflage gegeben, daß zum Antrag für die Tariffestsetzung für 2003 und folgende Jahre Nachkalkulationen auf Ist-Kostenbasis für die Jahre 1999 bis 2002 vorzulegen seien. Mitte Oktober 2002 haben die BSR bei den Nachkalkulationen der Straßenreinigungsentgelte festgestellt, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Mio. Euro gekommen ist. Davon waren rund 54 Mio. Euro auf einen methodischen und bewußten Kalkulationsfehler zurückzuführen. Rund 6 Mio. Euro der Überdeckung resultierten aus einer Plan-Ist-Abweichung.
Eine - wie es hieß - „umfassende Überprüfung der damit zusammenhängenden unternehmensinternen Abläufe“ habe zu dem Ergebnis geführt, „daß das verantwortliche Vorstandsmitglied für Finanzen und Reinigung, Dr. Arnold Guski, bereits Mitte 1999 über diesen Kalkulationsfehler unterrichtet worden war“. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kalkulationsfehler schon zu Überzahlungen geführt, wäre aber immerhin noch ohne größeren Aufwand korrigierbar gewesen. Dr. Arnold Guski habe aber weder den Aufsichtsrat noch die übrigen Vorstandsmitglieder informiert und damit seine Informations- und Berichtspflichten verletzt. Er veranlaßte auch keine Korrekturmaßnahmen. Von einer externen Unternehmensberatung, die der BSR-Aufsichtsrat unverzüglich beauftragt hatte, sei dieser Sachverhalt eindeutig bestätigt worden, erklärten die BSR.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 4. Dezember das Vorstandsmitglied Guski mit sofortiger Wirkung abberufen, sein Arbeitsvertrag wurde fristlos gekündigt. Außerdem haben die BSR die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt unterrichtet, was einer Anzeige wegen Betrugsverdachts gleichkommt.
Im einzelnen ist nach derzeitigem Stand von folgendem auszugehen: In der Kalkulation der Tarife sind die Kosten für „Straßen ohne Anlieger“ nicht von den Kosten der Sparte „Straßenreinigung ohne Sonderdienste“ abgezogen worden. Richtigerweise hätten bei der Aufstellung der Tarifkalkulation für die Periode 1999/2000 diese - im SAP-Computer-System nicht separat ausgewiesenen - Kosten in Abzug gebracht werden müssen. Die Unübersichtlichkeit wurde bereits in einem Gutachten kritisiert, das die Senatswirtschaftsverwaltung für die sogenannte „Stadtabrechnung“ in Auftrag gegeben hatte; man muß befürchten, daß die mangelnde Transparenz der BSR-Tarifkalkulationen Methode hat. Auch dem Wirtschaftsprüfer, der auf Veranlassung der Senatsverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Kalkulation „überprüft“ (tatsächlich fand nur eine stichprobenartige Plausibilitätsprüfung statt, die - das ist jetzt offenbar - nicht ausreicht) hat, ist dieser Fehler nicht aufgefallen.
Mitte 1999 wurde von einem Mitglied der Projektgruppe Tarifkalkulation der geschilderte und zunächst nur methodische Fehler entdeckt. Das zuständige Vorstandsmitglied Guski sei unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt worden. Der habe weder die übrigen Mitglieder des Vorstandes noch den Aufsichtsrat über diese Erkenntnisse unterrichtet. Und um noch einen darauf zu setzen: Guski habe diesen Sachverhalt auch nicht in die Arbeiten der Projektgruppe für die Kalkulation der Periode 2001/2002 einfließen lassen, sondern die Aufstellung der Tarifkalkulation unter Beibehaltung des ihm bekannten methodischen Fehlers veranlaßt.
Erst am 17. Oktober 2002 sei der Gesamtvorstand von Guski über den methodischen Kalkulationsfehler unterrichtet worden.
Die Arbeiten zum Ausgleich der zuviel gezahlten Reinigungsentgelte liefen auf Hochtouren, teilten die BSR mit. Sie würden so schnell wie möglich ihre Kunden weiter informieren und einen Ausgleich vornehmen. Inzwischen hat der BSR-Vorstand auch, unmittelbar nach der Sitzung des Aufsichtsrates, ein erstes Gespräch mit den Vertretern der wohnungswirtschaftlichen Verbände (Haus & Grund Berlin, BBU, LFW und Berliner Mieterverein) geführt, ein weiteres Gespräch ist bereits für Anfang Januar 2003 vereinbart.
Die Rückerstattung soll nach Vorschlag des BSR-Vorstandes nicht nur den aus dem Methodenfehler resultierenden Betrag (54 Mio. Euro) enthalten. Vielmehr soll damit auch die Überdeckung aus der Plan-Ist-Abweichung (rund 6 Mio. Euro) zurückgegeben werden, obwohl dies rechtlich nicht erforderlich sei.
Für das 1. Quartal 2003 müssen in Berlin keine Straßenreinigungsgebühren bezahlt werden. Die Entgelte werden mit dem Rückzahlungsanspruch verrechnet.
Nach derzeitigem Sachstand sei folgende Vorgehensweise denkbar:
Die BSR stellen die Einzelbeträge der Rückerstattung pro Kunde, aufgeteilt nach den betroffenen Kalenderjahren 1999/2000/2001 und 2002 fest. Gleichzeitig werden die neuen Tarife für die Periode 2003/2004 kalkuliert. Beides wird der Preisprüfungsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird für Ende März 2003 erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Entgelte für die Straßenreinigung erhoben. Damit wollen die BSR einen großen Teil der zuviel gezahlten Entgelte ausgleichen. Im zweiten Quartal des kommenden Jahres soll eine Aufrechnung der Reinigungsentgelte und der Rückzahlung erfolgen.
Den BSR sei bewußt, teilten sie mit, daß dieses Vorgehen bei ihren Kunden aus der Wohnungswirtschaft zusätzlichen Aufwand verursache. In Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft und ihren Verbänden solle das weitere Vorgehen „konstruktiv besprochen und festgelegt werden“. Zudem würden die BSR die zuviel gezahlten Straßenreinigungsentgelte „freiwillig“ verzinsen. Angesichts der Tatsache, daß das verantwortliche Vorstandsmitglied der BSR 54 Mio. Euro in betrügerischer Absicht aus der Tasche gezogen hat, werden sich die Kunden über soviel Freiwilligkeit ihre eigene Meinung bilden.
Haus & Grund Berlin ist nach wie vor der Ansicht, daß ein aufwendiges Verfahren bei der Rückgabe der überzahlten Beträge vermieden werden müsse. Deshalb wurde gegenüber den BSR und auch der Politik unmittelbar nach Bekanntwerden der Überzahlung die Auffassung vertreten, daß die zuviel gezahlten Entgelte für das Jahr 2003 und 2004 kostenmindernd in die neuen Entgelte einkalkuliert werden sollten.
Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe wären im Prinzip an einer Regelung interessiert, die den Verwaltungsaufwand für sie begrenzt, wenngleich aus dem Unternehmen Bedenken gegen diese von Haus & Grund Berlin vorgeschlagene Verfahrensweise insoweit geltend gemacht worden sind, als man dann im Jahre 2005 argumentative Schwierigkeiten habe, die dann notwendige Wiederanhebung der Tarife zu begründen.
Darüber hinaus vertreten namhafte Justisten die Auffassung, die Einrechnung der überzahlten Beträge in die künftigen Tarife sei gebührenrechtlich nicht zulässig, die überzahlten Beträge müßten ausgekehrt werden.
Mit der Auskehrung ergibt sich für die Vermieter aber zwangsläufig die Verpflichtung, die überzahlten Beträge ihren Mietern gutzubringen. Da bei Vorauszahlung über Betriebskosten jährlich abgerechnet werden muß, müssen unter Umständen drei Betriebskostenabrechnungen (1999, 2000, 2001) nachträglich korrigiert werden, ausgezogene Mieter müssen unter Umständen kostenintensiv aufgespürt werden, denn bei einer jährlichen Umzugsquote von gut 10 % in Berlin sind statistisch seit 1999 gut ein Drittel der Mieter umgezogen.
Auch dort, wo Bruttomieten vereinbart worden sind, sind Senkungen der Betriebskosten an den Mieter weiterzugeben.
Erste überschlägige Kalkulationen für die Korrektur der Betriebskosten für rund 1,8 bis 1,9 Mio. Wohn- und Gewerbeeinheiten ergeben einen überschlägigen Kostenaufwand von um die 30 Mio. Euro.
Wenn die überzahlten Beträge an die Mieter ausgeschüttet werden müssen, sind die BSR verpflichtet, den Vermietern den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erstatten.
Im Januar finden weitere Gespräche zwischen den Verbänden und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben statt. Gesucht wird allseitig auch unter Einbeziehung der in Berlin vorhandenen mietrechtlichen Kompetenz ein Verfahren mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand.
Wie kam der Skandal ans Tageslicht? Unter dem Eindruck des zunehmenden Interesses der Öffentlichkeit an den Tarifkalkulationen der Berliner Eigenbetriebe (bei Wasser und Entwässerung führt Haus & Grund Berlin Musterprozesse, bei der Stadtreinigung auch) hat die für die Preisgenehmigung zuständige Senatswirtschaftsverwaltung einen Monat, nachdem Haus & Grund Berlin nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die Tarifunterlagen für die Jahre 1998 und folgende verlangt hatte, den BSR die Tarifgenehmigung für 2001 und folgende nur unter der Auflage gegeben, daß zum Antrag für die Tariffestsetzung für 2003 und folgende Jahre Nachkalkulationen auf Ist-Kostenbasis für die Jahre 1999 bis 2002 vorzulegen seien. Mitte Oktober 2002 haben die BSR bei den Nachkalkulationen der Straßenreinigungsentgelte festgestellt, daß es zu einer Überdeckung von rund 60 Mio. Euro gekommen ist. Davon waren rund 54 Mio. Euro auf einen methodischen und bewußten Kalkulationsfehler zurückzuführen. Rund 6 Mio. Euro der Überdeckung resultierten aus einer Plan-Ist-Abweichung.
Eine - wie es hieß - „umfassende Überprüfung der damit zusammenhängenden unternehmensinternen Abläufe“ habe zu dem Ergebnis geführt, „daß das verantwortliche Vorstandsmitglied für Finanzen und Reinigung, Dr. Arnold Guski, bereits Mitte 1999 über diesen Kalkulationsfehler unterrichtet worden war“. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kalkulationsfehler schon zu Überzahlungen geführt, wäre aber immerhin noch ohne größeren Aufwand korrigierbar gewesen. Dr. Arnold Guski habe aber weder den Aufsichtsrat noch die übrigen Vorstandsmitglieder informiert und damit seine Informations- und Berichtspflichten verletzt. Er veranlaßte auch keine Korrekturmaßnahmen. Von einer externen Unternehmensberatung, die der BSR-Aufsichtsrat unverzüglich beauftragt hatte, sei dieser Sachverhalt eindeutig bestätigt worden, erklärten die BSR.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 4. Dezember das Vorstandsmitglied Guski mit sofortiger Wirkung abberufen, sein Arbeitsvertrag wurde fristlos gekündigt. Außerdem haben die BSR die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt unterrichtet, was einer Anzeige wegen Betrugsverdachts gleichkommt.
Im einzelnen ist nach derzeitigem Stand von folgendem auszugehen: In der Kalkulation der Tarife sind die Kosten für „Straßen ohne Anlieger“ nicht von den Kosten der Sparte „Straßenreinigung ohne Sonderdienste“ abgezogen worden. Richtigerweise hätten bei der Aufstellung der Tarifkalkulation für die Periode 1999/2000 diese - im SAP-Computer-System nicht separat ausgewiesenen - Kosten in Abzug gebracht werden müssen. Die Unübersichtlichkeit wurde bereits in einem Gutachten kritisiert, das die Senatswirtschaftsverwaltung für die sogenannte „Stadtabrechnung“ in Auftrag gegeben hatte; man muß befürchten, daß die mangelnde Transparenz der BSR-Tarifkalkulationen Methode hat. Auch dem Wirtschaftsprüfer, der auf Veranlassung der Senatsverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Kalkulation „überprüft“ (tatsächlich fand nur eine stichprobenartige Plausibilitätsprüfung statt, die - das ist jetzt offenbar - nicht ausreicht) hat, ist dieser Fehler nicht aufgefallen.
Mitte 1999 wurde von einem Mitglied der Projektgruppe Tarifkalkulation der geschilderte und zunächst nur methodische Fehler entdeckt. Das zuständige Vorstandsmitglied Guski sei unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt worden. Der habe weder die übrigen Mitglieder des Vorstandes noch den Aufsichtsrat über diese Erkenntnisse unterrichtet. Und um noch einen darauf zu setzen: Guski habe diesen Sachverhalt auch nicht in die Arbeiten der Projektgruppe für die Kalkulation der Periode 2001/2002 einfließen lassen, sondern die Aufstellung der Tarifkalkulation unter Beibehaltung des ihm bekannten methodischen Fehlers veranlaßt.
Erst am 17. Oktober 2002 sei der Gesamtvorstand von Guski über den methodischen Kalkulationsfehler unterrichtet worden.
Die Arbeiten zum Ausgleich der zuviel gezahlten Reinigungsentgelte liefen auf Hochtouren, teilten die BSR mit. Sie würden so schnell wie möglich ihre Kunden weiter informieren und einen Ausgleich vornehmen. Inzwischen hat der BSR-Vorstand auch, unmittelbar nach der Sitzung des Aufsichtsrates, ein erstes Gespräch mit den Vertretern der wohnungswirtschaftlichen Verbände (Haus & Grund Berlin, BBU, LFW und Berliner Mieterverein) geführt, ein weiteres Gespräch ist bereits für Anfang Januar 2003 vereinbart.
Die Rückerstattung soll nach Vorschlag des BSR-Vorstandes nicht nur den aus dem Methodenfehler resultierenden Betrag (54 Mio. Euro) enthalten. Vielmehr soll damit auch die Überdeckung aus der Plan-Ist-Abweichung (rund 6 Mio. Euro) zurückgegeben werden, obwohl dies rechtlich nicht erforderlich sei.
Für das 1. Quartal 2003 müssen in Berlin keine Straßenreinigungsgebühren bezahlt werden. Die Entgelte werden mit dem Rückzahlungsanspruch verrechnet.
Nach derzeitigem Sachstand sei folgende Vorgehensweise denkbar:
Die BSR stellen die Einzelbeträge der Rückerstattung pro Kunde, aufgeteilt nach den betroffenen Kalenderjahren 1999/2000/2001 und 2002 fest. Gleichzeitig werden die neuen Tarife für die Periode 2003/2004 kalkuliert. Beides wird der Preisprüfungsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird für Ende März 2003 erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Entgelte für die Straßenreinigung erhoben. Damit wollen die BSR einen großen Teil der zuviel gezahlten Entgelte ausgleichen. Im zweiten Quartal des kommenden Jahres soll eine Aufrechnung der Reinigungsentgelte und der Rückzahlung erfolgen.
Den BSR sei bewußt, teilten sie mit, daß dieses Vorgehen bei ihren Kunden aus der Wohnungswirtschaft zusätzlichen Aufwand verursache. In Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft und ihren Verbänden solle das weitere Vorgehen „konstruktiv besprochen und festgelegt werden“. Zudem würden die BSR die zuviel gezahlten Straßenreinigungsentgelte „freiwillig“ verzinsen. Angesichts der Tatsache, daß das verantwortliche Vorstandsmitglied der BSR 54 Mio. Euro in betrügerischer Absicht aus der Tasche gezogen hat, werden sich die Kunden über soviel Freiwilligkeit ihre eigene Meinung bilden.
Haus & Grund Berlin ist nach wie vor der Ansicht, daß ein aufwendiges Verfahren bei der Rückgabe der überzahlten Beträge vermieden werden müsse. Deshalb wurde gegenüber den BSR und auch der Politik unmittelbar nach Bekanntwerden der Überzahlung die Auffassung vertreten, daß die zuviel gezahlten Entgelte für das Jahr 2003 und 2004 kostenmindernd in die neuen Entgelte einkalkuliert werden sollten.
Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe wären im Prinzip an einer Regelung interessiert, die den Verwaltungsaufwand für sie begrenzt, wenngleich aus dem Unternehmen Bedenken gegen diese von Haus & Grund Berlin vorgeschlagene Verfahrensweise insoweit geltend gemacht worden sind, als man dann im Jahre 2005 argumentative Schwierigkeiten habe, die dann notwendige Wiederanhebung der Tarife zu begründen.
Darüber hinaus vertreten namhafte Justisten die Auffassung, die Einrechnung der überzahlten Beträge in die künftigen Tarife sei gebührenrechtlich nicht zulässig, die überzahlten Beträge müßten ausgekehrt werden.
Mit der Auskehrung ergibt sich für die Vermieter aber zwangsläufig die Verpflichtung, die überzahlten Beträge ihren Mietern gutzubringen. Da bei Vorauszahlung über Betriebskosten jährlich abgerechnet werden muß, müssen unter Umständen drei Betriebskostenabrechnungen (1999, 2000, 2001) nachträglich korrigiert werden, ausgezogene Mieter müssen unter Umständen kostenintensiv aufgespürt werden, denn bei einer jährlichen Umzugsquote von gut 10 % in Berlin sind statistisch seit 1999 gut ein Drittel der Mieter umgezogen.
Auch dort, wo Bruttomieten vereinbart worden sind, sind Senkungen der Betriebskosten an den Mieter weiterzugeben.
Erste überschlägige Kalkulationen für die Korrektur der Betriebskosten für rund 1,8 bis 1,9 Mio. Wohn- und Gewerbeeinheiten ergeben einen überschlägigen Kostenaufwand von um die 30 Mio. Euro.
Wenn die überzahlten Beträge an die Mieter ausgeschüttet werden müssen, sind die BSR verpflichtet, den Vermietern den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erstatten.
Im Januar finden weitere Gespräche zwischen den Verbänden und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben statt. Gesucht wird allseitig auch unter Einbeziehung der in Berlin vorhandenen mietrechtlichen Kompetenz ein Verfahren mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand.