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Noch eine Staats-GmbH
13.12.2002 (GE 24/02, Seite 1586) Der Senat hat die Gründung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) beschlossen. Sie soll ab dem kommenden Jahr die Bewirtschaftung und Unterhaltung von rund 90 Bürodienstgebäuden der Hauptverwaltung einschließlich der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter übernehmen.
Die derzeit im operativen Bereich der Gebäudeverwaltung und -bewirtschaftung tätigen Pförtner, Hausmeister, Hausarbeiter, Reinigungskräfte, Haushandwerker, Transportarbeiter und Bauunterhalter werden in einen Landesbetrieb übergeleitet, wo sie ihre Aufgaben künftig unter der fachlichen Anleitung der BIM GmbH ausführen werden. Die bislang im Querschnittsbereich der Verwaltung tätigen Gebäudeverwalter erhalten die Möglichkeit, sich sowohl für eine Tätigkeit in der landeseigenen GmbH als auch um eine Stelle im Querschnittsbereich des Landesbetriebs zu bewerben. Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der BIM GmbH im kommenden Jahr werden künftig alle Dienststellen der Hauptverwaltung im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells eine marktgerechte Miete für die von ihnen genutzten Bürodienstgebäude entrichten. Im Gegenzug dafür werden den Dienststellen die Gebäude „all inclusive“ zur Verfügung gestellt. Die BIM GmbH übernimmt im Auftrag des Landes Berlin sämtliche operativen Dienstleistungen rund um das Gebäude, z. B. Gebäudereinigung und -bewachung. In dem Maße, wie sie zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht mehr auf Landesbedienstete im Landesbetrieb zurückgreifen kann, werden die Dienstleistungsaufgaben ausgeschrieben und an private Dienstleistungsunternehmen vergeben. Die Auftragsvergaben sollen dabei so gestaltet werden, daß kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin nicht benachteiligt werden. Die Einsparungen sollen nach fünf Jahren ein Volumen von rund 30 Mio. E pro Jahr erbringen. Die bislang im Hinblick auf eine Substanzerhaltung landeseigener Gebäude nur unzureichende bauliche Unterhaltung werde durch eine gezielte Prioritätensetzung bei Instandhaltungs- und Modernisierungsaufgaben optimiert. Die Nutzer würden hier wesentlich mehr Einflußmöglichkeiten haben, denn letztendlich entschieden künftig grundsätzlich sie selbst, ob sie auch weiterhin landeseigene Immobilien nutzen oder aber andere Räumlichkeiten anmieten wollen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoller erscheine, erklärte die Finanzverwaltung (das möchten wir mal sehen).