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Bund der Steuerzahler
Vermögensteuer nicht wieder einführen
05.12.2002 (GE 23/02, Seite 1520) Der von den SPD-regierten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen initiierten Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer hat der Bund der Steuerzahler eine klare Absage erteilt.
Neben den mit einer Vermögensteuer verbundenen Komplizierungen und Mehrfachbelastungen sprächen vor allem verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Abgabe. Man müsse sehen, daß das Bundesverfassungsgericht ganz enge Vorgaben für die Erhebung einer Vermögensteuer gemacht habe. Die Gefahr, daß es wegen der enormen Bewertungsschwierigkeiten und der Belastung mit anderen Steuern - insbesondere im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz - zu neuerlichen Verfassungsverstößen komme, sei immens.
Gegen die Vermögensteuer spreche ferner, daß sie bei Vermögensanlagen, die der Altersvorsorge dienten, die geforderte private Absicherung im Alter konterkariere. Die betriebliche Vermögensteuer wiederum könne für viele Betriebe zu einer existenzbedrohenden Belastung werden.
Eine Vermögensteuer sei auch im Hinblick auf die dringend notwendige Steuervereinfachung abzulehnen. Denn durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer würden zusätzliche Komplizierungen und Erschwernisse erneut geschaffen und der nachhaltige Vereinfachungsgewinn aus der Beseitigung der Vermögensteuer zum 1. Januar 1997 wieder zunichte gemacht werden.
Es ist nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auch zu bezweifeln, ob sich aufgrund der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Vermögensteuer die erhofften Mehreinnahmen einstellen. Unterm Strich könne die Vermögensteuer für den Staat nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sogar zu einem Fiasko werden, denn u. U. müßten die seinerzeit zur Kompensation des Wegfalls der Vermögensteuer vorgenommenen Erhöhungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer rückgängig gemacht werden.
Gegen die Vermögensteuer spreche ferner, daß sie bei Vermögensanlagen, die der Altersvorsorge dienten, die geforderte private Absicherung im Alter konterkariere. Die betriebliche Vermögensteuer wiederum könne für viele Betriebe zu einer existenzbedrohenden Belastung werden.
Eine Vermögensteuer sei auch im Hinblick auf die dringend notwendige Steuervereinfachung abzulehnen. Denn durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer würden zusätzliche Komplizierungen und Erschwernisse erneut geschaffen und der nachhaltige Vereinfachungsgewinn aus der Beseitigung der Vermögensteuer zum 1. Januar 1997 wieder zunichte gemacht werden.
Es ist nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auch zu bezweifeln, ob sich aufgrund der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Vermögensteuer die erhofften Mehreinnahmen einstellen. Unterm Strich könne die Vermögensteuer für den Staat nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sogar zu einem Fiasko werden, denn u. U. müßten die seinerzeit zur Kompensation des Wegfalls der Vermögensteuer vorgenommenen Erhöhungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer rückgängig gemacht werden.