Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Chronologie politischer Maßnahmen gegen das Immobilieneigentum
05.12.2002 (GE 23/02, Seite 1551) Eine unendliche Geschichte von Verschlechterungen ...
1995 und 1998:
Der Gewinn bei Immobilienverkäufen wird nicht mehr auf die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern auf den um die Gebäudeabschreibungen verminderten Buchwert bezogen.
1996:
Senkung der degressiven AfA von 7 auf 5 %. Streichung der niedrigen Einheitswerte für Erbschaft und Schenkung.
1997:
Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 75 % (von 2 auf 3,5 %). Senkung der Sonder-AfA/Ost (Neubau) von 50 auf 25 %.
1999:
Streichung der Sonder-AfA/Ost. Heraufsetzung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre. Einführung der Mindestbesteuerung und Streichung der Verlustverrechnung (§§ 2 a und b Einkommensteuergesetz [EStG]). Abschaffung der Möglichkeit, Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre zu verteilen.
2000:
Senkung der Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage von 240.000 auf 160.000 DM für Ledige und 480.000 auf 320.000 DM für Verheiratete.
2001:
Veränderung des Mietrechts zu Lasten der Vermieter (Mietrechtsreformgesetz). Senkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 %. Einführung asymmetrischer Kündigungsfristen.
2002:
Faktische Aufhebung des seit August 1990 geltenden 4. Bauherrenerlasses durch eine Verwaltungsanweisung und damit eine empfindliche Verschlechterung für geschlossene Immobilienfonds. Hinzu kommt die Bauabzugsteuer zur Eindämmung illegaler Beschäftigung. Hier haftet der Auftraggeber (Bauherr) für den Auftragnehmer (Baufirmen, Handwerksbetriebe). Der Bauherr muß in vielen Fällen 15 % der jeweiligen Auftragssumme an das Finanzamt zahlen. Hinzu kommt das Widerrufsrecht beim Immobilienerwerb, das auch Notarverträge und Grundpfanddarlehen betrifft, wenn der Erwerber nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Autor: Von Ass. jur. Detlef Manger, LL.M., Berlin