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Mietspiegel
Keine exotische Anwendung der Orientierungshilfe
11.10.2000 (GE 4/2000, 250) Bei der Anwendung der Orientierungshilfe der Berliner Mietspiegel ist das aufgeführte Wohnwertmerkmal gleichgewichtig.
Nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel sind die einzelnen Wohnwertmerkmale zu saldieren. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat gemeint, das sei zu schlicht, und man müsse noch zusätzlich die einzelnen Merkmale gewichten (vgl. GE 1999, 1287). Mit Urteil vom 17. Januar 2000 verwarf das Landgericht Berlin diese Auffassung und meinte, grundsätzlich müsse man den ganzen Mietspiegel einschließlich der von den Verfassern vorgeschlagenen Anwendung übernehmen. Eine scheinbar größere Genauigkeit im Einzelfall bedeutet letztlich einen willkürlichen Umgang mit dem Datenmaterial.
LG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2000 - 62 S 410/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 4/2000, 283.