Archiv / Suche
Schöne Bescherung
05.12.2002 (GE 23/02, Seite 1513) Es ist, als hätten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) das Zweite Gesicht gehabt. Auf einem der Poster ihrer bundesweit beachteten Werbekampagne ist ein freundlicher Feger zu sehen, der verspricht: „Wir bringen das in Ordnung.“
„Das“, das sind zunächst einmal die 60 Millionen Euro, die das Unternehmen den Grundstückseigentümern und Mietern Berlins seit 1999 zuviel, weil doppelt berechnet hat. Was keineswegs bedeutet, daß die BSR in den Jahren davor den Kunden nichts doppelt berechnet haben, sondern nur, daß erst ab 1999 eine Nachkalkulation auf Basis der tatsächlichen Kosten erstellt wurde, für die Jahre davor nicht. Wir wissen also nicht, was noch alles in der Büchse dieser Müll-Pandora schlummert.
Die BSR haben mit einer gewissen Penetranz gegenüber dem Senat die Auffassung vertreten, sie hätten nach dem Berliner Landesrecht keine Verpflichtung, Kostenüberdeckungen auszugleichen. Weshalb sie auch niemals nicht eine Nachkalkulation auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten durchgeführt hätten und auch nicht daran dächten, das jemals zu tun. Im Klartext: Wenn sich die BSR bei ihren Preisen zum eigenen Vorteil verkalkuliert, bleibt der ungerechtfertigt erzielte Überschuß im Betrieb!
Dieser - man muß schon sagen: frechen - Rechtsauffassung hat die Berliner Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft erstmals bei der Tarifgenehmigung 2001/2002 deutlich widersprochen und darauf hingewiesen, daß in allen existierenden einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Berlins, die Satzung der BSR eingeschlossen, das Kostendeckungsprinzip verankert ist. Bis Ende September 2000 habe die BSR-Satzung sogar ein striktes Kostenüberschreitungsverbot enthalten (jetzt offenbar nicht mehr, warum wohl?).
Fazit der Genehmigungsbehörde: Kostenüberdeckungen stünden „grundsätzlich dem vom Entgeltzahler erwirtschafteten Gebührenhaushalt zu“, so das Amtschinesisch des Tarifgenehmigungsbescheides vom 21. März 2001. Auf deutsch: Erstens müssen die BSR jede Tarifperiode künftig auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen nachkalkulieren, und zweitens müssen sie jeden zuviel eingenommenen Euro den Kunden gutbringen.
Zum Zeitpunkt der Genehmigung lag der Senatsverwaltung der Antrag von Haus & Grund Berlin auf dem Tisch, nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Unterlagen der Tarifkalkulation zu nehmen.
Spätestens mit diesem Antrag muß den Verantwortlichen in der Wirtschaftsverwaltung klar geworden sein, daß es ernst wird. Denn gewußt von so manchen Schiebereien zu Lasten der Berliner Gebührenzahler hat man dort schon lange. Die Tarifgenehmigung von 2001 selbst spricht von „vorliegenden Erkenntnissen“, wonach Kostenüberschreitungen „nicht auszuschließen“ seien. Warum so vorsichtig? Hatte doch die Wirtschaftsverwaltung schon Mitte 2000 aufgrund eines von ihr eingeholten Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gewußt, daß die BSR verbotene Quersubvention betreibt (Nr. 10 Ziff. 5 der Zusammenfassung), indem sie die „erheblichen Verluste in den gewerblichen Tätigkeitsbereichen (Nr. 9 des Gutachtens) durch den Überschuß aus dem hoheitlichen Bereich ausgleicht“. Übrigens hat das Gutachten schon damals auf die mangelnde Transparenz in dem Bereich der Straßenreinigungskosten hingewiesen, der für die 60-Millionen-Panne ursächlich war. Und der Rechnungshof hat in seinem vertraulichen Gutachten über die Stadtabrechnung 2000 gleich mehrfach größere Transparenz eingefordert.
Genau das will das Berliner Abgeordnetenhaus aber nicht. Der Antrag der Berliner FDP, die gesamte Gebührenkalkulation von Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasser und Abwasser von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß durchleuchten zu lassen, fand nicht einmal die von Artikel 48 der Berliner Verfassung vorgeschriebene Mini-Unterstützung von einem Viertel der Mitglieder des Hohen Hauses.
Nichts schweißt halt so sehr zusammen wie gemeinsame Leichen im Keller. Und in Berlin hat halt jeder schon mal ein bißchen mitregiert und damit auch Mitverantwortung.
Man soll sich nicht täuschen: 60 Millionen Euro sind für die Berliner künftig 60 Millionen Gründe, bei den BSR dreimal hinzuschauen und auch zu registrieren, wenn die dafür gewählten und bezahlten Hinschauer mit der schwarzen Augenbinde herumlaufen. Daß 60 Millionen Euro zuviel gezahlter Straßenreinigungsentgelte - in welcher Form auch immer - zurückgegeben werden müssen, ist ein großer Erfolg für uns. Aber erst der Anfang. Fast möchte ich sagen: ein bescheidener Anfang.
Die BSR haben mit einer gewissen Penetranz gegenüber dem Senat die Auffassung vertreten, sie hätten nach dem Berliner Landesrecht keine Verpflichtung, Kostenüberdeckungen auszugleichen. Weshalb sie auch niemals nicht eine Nachkalkulation auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten durchgeführt hätten und auch nicht daran dächten, das jemals zu tun. Im Klartext: Wenn sich die BSR bei ihren Preisen zum eigenen Vorteil verkalkuliert, bleibt der ungerechtfertigt erzielte Überschuß im Betrieb!
Dieser - man muß schon sagen: frechen - Rechtsauffassung hat die Berliner Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft erstmals bei der Tarifgenehmigung 2001/2002 deutlich widersprochen und darauf hingewiesen, daß in allen existierenden einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Berlins, die Satzung der BSR eingeschlossen, das Kostendeckungsprinzip verankert ist. Bis Ende September 2000 habe die BSR-Satzung sogar ein striktes Kostenüberschreitungsverbot enthalten (jetzt offenbar nicht mehr, warum wohl?).
Fazit der Genehmigungsbehörde: Kostenüberdeckungen stünden „grundsätzlich dem vom Entgeltzahler erwirtschafteten Gebührenhaushalt zu“, so das Amtschinesisch des Tarifgenehmigungsbescheides vom 21. März 2001. Auf deutsch: Erstens müssen die BSR jede Tarifperiode künftig auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen nachkalkulieren, und zweitens müssen sie jeden zuviel eingenommenen Euro den Kunden gutbringen.
Zum Zeitpunkt der Genehmigung lag der Senatsverwaltung der Antrag von Haus & Grund Berlin auf dem Tisch, nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Unterlagen der Tarifkalkulation zu nehmen.
Spätestens mit diesem Antrag muß den Verantwortlichen in der Wirtschaftsverwaltung klar geworden sein, daß es ernst wird. Denn gewußt von so manchen Schiebereien zu Lasten der Berliner Gebührenzahler hat man dort schon lange. Die Tarifgenehmigung von 2001 selbst spricht von „vorliegenden Erkenntnissen“, wonach Kostenüberschreitungen „nicht auszuschließen“ seien. Warum so vorsichtig? Hatte doch die Wirtschaftsverwaltung schon Mitte 2000 aufgrund eines von ihr eingeholten Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gewußt, daß die BSR verbotene Quersubvention betreibt (Nr. 10 Ziff. 5 der Zusammenfassung), indem sie die „erheblichen Verluste in den gewerblichen Tätigkeitsbereichen (Nr. 9 des Gutachtens) durch den Überschuß aus dem hoheitlichen Bereich ausgleicht“. Übrigens hat das Gutachten schon damals auf die mangelnde Transparenz in dem Bereich der Straßenreinigungskosten hingewiesen, der für die 60-Millionen-Panne ursächlich war. Und der Rechnungshof hat in seinem vertraulichen Gutachten über die Stadtabrechnung 2000 gleich mehrfach größere Transparenz eingefordert.
Genau das will das Berliner Abgeordnetenhaus aber nicht. Der Antrag der Berliner FDP, die gesamte Gebührenkalkulation von Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasser und Abwasser von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß durchleuchten zu lassen, fand nicht einmal die von Artikel 48 der Berliner Verfassung vorgeschriebene Mini-Unterstützung von einem Viertel der Mitglieder des Hohen Hauses.
Nichts schweißt halt so sehr zusammen wie gemeinsame Leichen im Keller. Und in Berlin hat halt jeder schon mal ein bißchen mitregiert und damit auch Mitverantwortung.
Man soll sich nicht täuschen: 60 Millionen Euro sind für die Berliner künftig 60 Millionen Gründe, bei den BSR dreimal hinzuschauen und auch zu registrieren, wenn die dafür gewählten und bezahlten Hinschauer mit der schwarzen Augenbinde herumlaufen. Daß 60 Millionen Euro zuviel gezahlter Straßenreinigungsentgelte - in welcher Form auch immer - zurückgegeben werden müssen, ist ein großer Erfolg für uns. Aber erst der Anfang. Fast möchte ich sagen: ein bescheidener Anfang.
Autor: Dieter Blümmel