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Feuersozietät: Berlin und Brandenburg haften
Lage ernst aber nicht hoffnungslos
21.11.2002 (GE 22/02, Seite 1461) In Medienberichten Anfang November war von Schieflage und Liquiditätsproblemen die Rede (“Es brennt …”). Auch in der Redaktion häuften sich Anrufe, ob es stimme, daß die Feuersozietät “pleite” sei. Die Lage des Unternehmens ist nicht rosig, aber die Gewährsträger helfen.
1. Wie für andere Versicherungen waren die Jahre 2001 und 2002 auch für die Feuersozietät schwierig. Als großer Gebäudeversicherer in der Region hatte sie gerade bei Sturmereignissen (bereits mehrfach in 2002) besonders viele Schäden zu übernehmen. Liquiditätsprobleme gebe es aber nicht, auch fänden hierüber keine Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder den Trägern statt. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sei in vollem Umfang gegeben, erklärte der Vorstand.
2. Allerdings treffe es zu, daß nach eigenen Berechnungen kein ausreichendes unbelastetes Eigenkapital mehr vorhanden ist, um die sog. Solvabilitätsanforderungen zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um versicherungsspezifisch erhöhte Eigenkapitalanforderungen. Hierüber fänden auch gegenwärtig Gespräche mit der BAFin statt.

Bei der Feuersozietät liegt ebenfalls ein hoher Abschreibungsbedarf auf Wertpapiere vor. Der Abschreibungsbedarf auf Wertpapiere wird sich in diesem Jahr höher als erwartet ergeben, nachdem das Unternehmen im vergangenen Bilanzjahr von der Möglichkeit des § 341 b HGB Gebrauch gemacht hat, da man die Entwertung der Wertpapiere nur für vorübergehend hielt. Die Festlegungen der Wirtschaftsprüfer für die Behandlung dieser Thematik in den kommenden Jahresabschlüssen mache allerdings eine sehr weitgehende Abschreibung auf Wertpapiere unumgänglich. Daneben sei für das Geschäftsjahr 2002 mit einem erheblichen versicherungstechnischen Verlust zu rechnen. Hauptursache seien neben defizitären Geschäftssegmenten die Vielzahl von Elementarereignissen in diesem Jahr, die das Ergebnis ungewöhnlich stark belastet hätten. Durch zahlreiche Maßnahmen will die Feuersozietät dafür Sorge tragen, daß sich das versicherungstechnische Ergebnis zukünftig wieder positiver gestalte. Dies erreiche man durch Prämienanpassungen oder Haftungsbegrenzungen.

Stärkstes Argument der Feuersozietät bleibt aber die Gewährträgerschaft und Anstaltslast, die auf den Schultern der Bundesländer Berlin und Brandenburg ruhen.

Beide Länder kämen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und würden eventuell notwendige haushaltsmäßige Schritte unverzüglich einleiten, teilten dazu der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) und die Brandenburger Finanzministerin Ziegler (SPD) mit.