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Zwangsversteigerungen
07.11.2002 (GE 21/02, Seite 1354) 19 von 551 der in den Berliner Liegenschaftsfonds übernommenen Erbbaurechtsgrundstücke befinden sich derzeit in Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung. Dadurch sind dem Land Berlin bis zum 1. April 2002 fast 1,6 Millionen Euro an Erbbauzinsen entgangen.
Die Gefahr des Ausfalls der Erbbauzinsen besteht generell bei den alten Erbbaurechtsverträgen, die vor der Verankerung der Zwangsversteigerungsfestigkeit durch Ergänzung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Erbbaurechtsverordnung geschlossen wurden. Insgesamt handelt es sich bei Liegenschaftsfonds und Bezirken noch um über 1.600 Objekte mit solchen alten Erbbaurechtsverträgen (in der Regel vor Mitte 1995 abgeschlossen). Allerdings sind auch danach noch in Einzelfällen Erbbaurechtsverträge ohne eine Verankerung der Zwangsversteigerungsfestigkeit geschlossen worden. Dies erklärte der Berliner Senat.