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Zitterbeschluß
Gesetzliche Novelle ist notwendig
07.11.2002 (GE 21/02, Seite 1418) Im Anschluß an die BGH-Entscheidung zur Ersatzvereinbarung bzw. zum sogenannten Zitterbeschluß (Beschluß vom 20. September 2000 - V ZB 58/99 - GE 2000 [21] 1478 = DWE 2000, 113) hatte das Bundesjustizministerium eine Expertenumfrage zu den für die Praxis zu erwartenden Rechtsfolgen gestartet. Das BMJ hatte allerdings bereits zu erkennen gegeben, daß es vor einer gesetzlichen Initiative zunächst abwarten wolle, welche Lösungsmöglichkeiten von Rechtsprechung, Kommentierung und Verwaltungspraxis entwickelt werden.
Der BGH hatte in seiner „Jahrhundertentscheidung“ entschieden, daß gesetzes- oder vereinbarungsändernde Mehrheitsbeschlüsse nichtig sind.

Die an diese Entscheidung anschließende Diskussion machte sehr schnell deutlich, daß es für die Praxis darauf ankommt, schnell wieder zu einer pragmatischen Lösung zu kommen, mit der das starre Ein-(All-)stimmigkeitsprinzip des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG gelockert werden kann.

Die inzwischen auf verschiedenen Ebenen erörterten Vorschläge lassen allerdings erkennen, daß eine einvernehmliche Lösung noch nicht in Sicht ist.

Die insbesondere von der WEG-Verwalterpraxis vorgeschlagene Einführung einer generellen gesetzlichen „Öffnungsklausel“ (= Abweichung von gesetzlichen bzw. vereinbarten Regelungen durch qualifizierte mehrheitliche Beschlußfassung, ausgenommen Kernbereichsregelungen) stößt im Bereich der Justiz und der Kommentierung auf Ablehnung.

Offener zeigen sich die Gegner einer generellen Öffnungsklausel aber gegenüber differenzierten Regelungen in Richtung auf eine erweiterte Beschlußkompetenz zu Fragen der Lasten- und Kostenverteilung, bei Gebrauchsregelungen und Verwaltungsregelungen wie bei baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen Kostentragungsregelungen.

Haus & Grund Deutschland ist in die Beratungen auf den verschiedenen Ebenen eingebunden und wird im weiteren Verlauf nach entsprechenden Beratungen im Wohnungswirtschaftlichen Ausschuß und im Rechtsausschuß seine Positionen hierzu festlegen.
Autor: Volker Bielefeld