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Fernsehen:
Umstellung auf digital und Sozialhilfe
07.11.2002 (GE 21/02, Seite 1368) Rund 5.000 Sozialhilfe-Haushalte empfangen Fernsehen noch terrestrisch (Zimmer- bzw. Gemeinschaftsantennen), schätzt der Berliner Senat. Deshalb müßten 5.000 Set-Top-Boxen für die Versorgung dieses Personenkreises angeschafft werden.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) und die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten hätten, so der Senat, ein Konzept zum sozialverträglichen Analog-Digital-Umstieg in Berlin-Brandenburg entwickelt. Die MABB stelle einen Finanzrahmen von maximal 1 Mio. Euro zur Verfügung. Hierbei wirke sie auf eine kostengünstige Beschaffung von Set-Top-Boxen hin, die im Wege eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen soll. Den Sozialhilfeträgern sollen „absprachegemäß keine höheren Kosten als 50 Euro” je Set-Top-Box entstehen.

Um eine Set-Top-Box zu erhalten, müssen Sozialhilfeempfänger einen Nachweis über eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorlegen. Darüber hinaus muß der Vermieter bestätigen, daß der Fernsehempfang weder über Kabel noch über Satellit erfolgt.

Die Verteilung der Set-Top-Boxen soll dann durch die Rundfunkhilfe e. V. ab Ende Februar 2003 vorgenommen werden.