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Rechtsbruch
Kreditinstitute mißachten Gesetze und BGH-Urteile
23.10.2002 (GE 20/02, Seite 1288) Wer sich durch „wildes Plakatieren“ einen Wettbewerbsvorsprung verschafft, wird wegen Rechtsbruches verurteilt.
Kreditinstitute, die sich laufend durch Mißachtung von Gesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Kosten ihrer Kunden einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen, werden deswegen nicht verurteilt. Das glaubt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (Erfurt) nach umfangreichen Recherchen belegen zu können.
Die Schutzgemeinschaft zitiert u. a. den Ex-Bankdirektor Wolfgang H. Kreiss so: „Nach meiner Ansicht vereinnahmen Banken und Sparkassen pro Jahr zehn bis 20 Milliarden Mark, die ihnen nicht zustehen.“ Einen großen Anteil daran hätten 14 verschiedene Gebühren, die sehr viele Geldhäuser tagtäglich ungerechtfertigt von Konten ihrer Kunden abbuchten.

Wer sich dagegen wehren wolle, daß ihm von „seiner“ Bank „ständig Geld aus der Tasche geklaut wird“, habe dazu nur zwei Möglichkeiten: Entweder er verklagt „sein“ Geldhaus bei Gericht, oder er wechselt „seine“ Bank in der Hoffnung, eine anständigere zu finden.

Jochen Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB), meint: „Weil die Kreditinstitute wissen, daß sie niemand wegen fünf oder zehn Euro ungerechtfertigter Gebühr verklagt, kassieren sie sie monatlich vermutlich hundertausendfach weiter.“

Die Schutzgemeinschaft hat in nebenstehender übersichtlicher Tabellenform die Rechtsprechung zum Verbraucher-Bankenrecht zusammengefaßt und bietet außerdem für 10 Euro je nach „Delikt“ einen Formbrief, mit dem der Betroffene bei rechtsmißachtenden Geldhäusern schriftlich reklamieren kann. Je nach Verstoß ist dem Formbrief der Text des Gerichtsurteiles beigefügt, auf dem der Erstattungsanspruch basiert (Schutzgemeinschaft für Bankkunden - SfB -, Postfach 2844, 91016 Erlangen).