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Wohnungsaufsichtsgesetz abschaffen
02.10.2002 (GE 19/02, Seite 1216) Der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) ist so einer, von denen es im Senat noch mehr geben könnte.
Unspektakulär, unauffällig, unaufgeregt, aber sachorientiert macht er seine Arbeit. Selten taucht er in den Medien auf, dafür sitzt er offenbar häufiger am Schreibtisch. Man merkt dem gebürtigen Berliner, der seine berufliche Laufbahn als Staatsanwalt im bayerischen Justizministerium begann, ein paar Jahre Richter am Berliner Verwaltungsgericht und auch ein paar Jahre Stadtrat war, an, daß er sein Brot den größeren Teil seines Berufslebens ohne Netz und doppelten Boden verdient hat, nämlich als Rechtsanwalt. Nur solche Politiker, die wissen, wie die Welt draußen aussieht, kommen auf die Idee, Gesetze abzuschaffen. Und weil - wie Körting kürzlich äußerte -, „die Verwaltung sich nicht selber abschafft”, will er durch ein Entbürokratisierungsgesetz wenigstens einen kleinen Anfang machen, die Verwaltung auf das zurückzuführen, was in der Wirtschaft „Kernkompetenz” heißt. Daß die Feuerwehr und nicht Private normale Krankentransporte durchführen, findet Körting ebensowenig zwingend wie die Tatsache, daß 20 Feuerwehrleute jeden Bauantrag auf Brandsicherheit prüfen. Das könnten auch private Sachverständige tun. Und wieso Berlin noch ein Wohnungsaufsichtsgesetz braucht, wissen nicht nur wir nicht, auch Körting weiß es nicht. Deshalb will er es abschaffen.