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Die Reformen der Ex-Ministerin
02.10.2002 (GE 19/02, Seite 1216) Manche werden sagen, das Beste am abgelaufenen Wahlkampf sei gewesen, daß die „schwäbische Schwertgosch”, Herta Däubler-Gmelin, schlußendlich über sich selber gestolpert sei.
Daß sie, als sie in der schwäbischen Provinz vor 30 Gewerkschaftern und einem Lokaljournalisten beim Frühstück die Welt erklärte, den amerikanischen Präsidenten George W. Bush mit Adolf Hitler verglichen hat, darf als gesichert gelten. Daß der Vergleich ebenso politisch dumm wie historisch falsch war, auch. Dabei hätte es doch näher gelegen, Bush mit Gerhard Schröder zu vergleichen, was das Ablenken von inneren Schwierigkeiten durch Kriegsrethorik betrifft. Weil nicht nur der Vergleich daneben lag, sondern das Krisenmanagement hinterher (die über die abstrusen Äußerungen berichtenden Lokaljournalisten als provinzielle Dumpfbacken darzustellen, war nicht minder daneben), war schon vor der Wahl klar, der/die neue Justizminister/in - egal welches politische Lager sich durchsetzen sollte , jedenfalls nicht mehr Däubler-Gmelin heißen würde. Daß der Chefredakteur der Zeitung, die über den Blackout der Ex-Ministerin berichtete, sagen durfte, er habe noch nie einen Menschen so schamlos lügen sehen wie Herta Däubler-Gmelin, führt hoffentlich noch zu einem gerichtlichen Nachspiel. Am besten auf zivilrechtlicher Ebene, damit die Ex-Ministerin mal am eigenen Leib erlebt, was sie mit ihrer Zivilprozeßordnung-Reform so alles angerichtet hat, um nur mal eine der vielen danebengegangenen „Reformen“ zu erwähnen. Den zwangsweise vorgeschalteten Gütetermin wird sie wohl - wie die Gerichtspraxis schon jetzt - vergessen dürfen. Und wenn, was von der Gerichtspraxis in Berlin gestützt wird, Gerhard Zierl, der Präsident des Amtsgerichts München, mit seiner kürzlich geäußerten Einschätzung der ZPO-Neuerungen recht hat (vgl. NJW Editorial in 39/2002), wird die Ex-Ministerin schon eine Legislaturperiode brauchen für so einen Prozeß. Lediglich eine einzige Verbesserung fand der AG-Präsident in der ZPO-Suppe und schloß resignierend, daß es für diese Verbesserung der vorher ausführlich geschilderten „Verschlechterungen nicht bedurft“ hätte. Der neuen Justizministerin kann man eigentlich nur einen guten Rat geben: 90 % der Däubler-Gmelinschen Reformen rückgängig machen!