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Insolvenzen
20.09.2002 (GE 18/02, Seite 1150) Im ersten Halbjahr 2002 wurden, wie das Statistische Bundesamt mitteilt, den deutschen Amtsgerichten 18.500 Insolvenzen von Unternehmen und 21.200 von übrigen Schuldnern gemeldet.
Zu den letzteren zählen 9.900 Insolvenzen von Verbrauchern, 10.100 von anderen natürlichen Personen und knapp 1.200 Nachlaßinsolvenzen. Allerdings haben die Änderungen der Insolvenzordnung im ersten Halbjahr 2002 wesentlich zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen von natürlichen Personen, von Einzelunternehmern und Angehörigen freier Berufe beigetragen. Bei den Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften sind Vergleiche mit den Vorjahreszahlen indessen möglich: Sie stiegen um 10 % auf knapp 11.700 Fälle. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger für alle Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2002 auf 24 Mrd. E; nach früherem Insolvenzrecht ergaben sich für das erste Halbjahr 2001 14 Mrd. E. Bei den betroffenen Un-ternehmen waren im ersten Halbjahr 2002 134.000 Arbeitnehmer beschäftigt.