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Straßenbaubeiträge
20.09.2002 (GE 18/02, Seite 1150) Die CDU möchte, daß der Senat vor Einführung eines Straßenbaubeitragsgesetzes überprüft, inwieweit Erschließungskosten durch Standardreduzierung und Effizienzsteigerung gesenkt werden können.
Außerdem möchte die CDU, daß vor der Verabschiedung eines Gesetzes die einschlägigen Verbände und Interessenvertretungen beteiligt werden (als die CDU ein entsprechendes Gesetz 1996 verabschieden wollte, hat sie die Verbände beteiligt und den Entwurf anschließend beerdigt). Im übrigen bezweifelt die CDU offensichtlich die Rechtmäßigkeit eines solchen Gesetzes, weil bisher das, was für den Straßenausbau und die Erhaltung der Straßen ausgegeben wurde, aus der Grundsteuer finanziert wurde. Das wird auch ein Ansatzpunkt für juristische Maßnahmen gegen das Land Berlin. Denn es geht nicht, daß sich der Senat über ein Straßenbaubeitragsgesetz (bei gleichzeitigem Grundsteuer-Spitzensatz) bestimmte Ausgaben zweimal bezahlen läßt. Das Straßenbaubeitragsgesetz wäre dann eine verdeckte Steuererhöhung, die unzulässig ist.