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In Sachen Bankgesellschaft
20.09.2002 (GE 18/02, Seite 1145) Das Gefühl dafür, was sich „schickt” und was nicht, geht immer mehr verloren.
Daß die Bankgesellschaft Berlin den früheren Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, der nun wieder als Rechtsanwalt arbeitet, ausgerechnet in Sachen Bankgesellschaft mandatiert, ist sozusagen in zweifacher Hinsicht Beleg für die These. Es ging u. a. um das Herz- und Kreislaufzentrum Dresden, dessen Betreiber vor der Insolvenz stand. Die Gebäude nebst Ausstattung stecken in einem Fonds der Berliner Landesbank. Diepgen nutzte seine politischen Drähte zur sächsischen Regierung für einen Kompromiß: Der LBB-Fonds akzeptierte einen Mietnachlaß von über 2 Mio. Euro jährlich, von dem der Freistaat Sachsen über höhere Steuereinnahmen profitiert, die nämlicher Krankenhaus-Betreiber nicht bezahlen konnte. Den Mietnachlaß zahlt faktisch der Berliner Steuerzahler, weil das Land Berlin gegenüber den Fondszeichnern für den Mietausfall haftet. Diepgen selbst wehrt sich mit der Begründung, er habe dem Land Berlin nicht geschadet und wehre sich dagegen, jetzt mit einer Art Berufsverbot belegt zu werden. Als wüßte der Rechtsanwalt Diepgen nicht, daß in bestimmten Fällen eine Mandatsübernahme sogar strafbar ist. Strafbar war sie in diesem Fall nicht, aber instinktlos. Seit der neue Chef Hans-Jörg Vetter die Bankgesellschaft führt, wurde Diepgen allerdings nicht mehr mandatiert.