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Grundstücksvergabe
12.09.2002 (GE 17/02, Seite 1082) Der Berliner Senat hat Vereinfachungen bei Vergabe landeseigener Grundstücke beschlossen. Die Regularien in den Grundstücksverträgen des Landes Berlin werden reduziert.
Die dinglichen Sicherungen der Rechte Berlins werden, soweit sie nicht mehr zwingend erforderlich erscheinen, abgebaut. So verzichtet Berlin künftig auf sein Vorkaufsrecht, auf eine Vertragsstrafengrundschuld sowie auf den Wiederkauf im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbindung. Hier greifen nur noch die schuldrechtlichen Vereinbarungen. Den Käufern wird künftig die Möglichkeit der Vorabbelastung des Grundstücks zur Finanzierung des Kaufpreises und nach Belegung des Kaufpreises auch zur Finanzierung von baulichen Investitionen eingeräumt. Die Erleichterungen gelten nicht nur für Grundstücksverträge, die das Land Berlin selbst abschließt, sondern auch für Verträge, die Dritte im Auftrag Berlins beurkunden, wie auch für Verträge über Grundstücke, die in ein Treuhandvermögen überführt worden sind. Ebenso partizipieren die städtebaulichen Entwicklungsträger von der Verschlankung der Verträge.