Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Mietobergrenzen
28.08.2002 (GE 16/02, Seite 1018) Als wichtigen Durchbruch hat die IHK Berlin das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin begrüßt, das Mietobergrenzen in Berliner Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt (vgl. GE 2002 [15] 961).
Die IHK hat den Senat aufgefordert, diese sachgerechte Entscheidung zu akzeptieren und auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten. Die Mietbegrenzung in Sanierungsgebieten habe die Bautätigkeit erheblich behindert, weil sich große Investitionen in die Verbesserung der Wohngebäude für die Eigentümer nicht mehr rentieren. Seitdem der Senat aus Geldmangel auch die öffentliche Förderung der Sanierung stark reduziert habe, lohne die Modernisierung von Miethäusern noch weniger.