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Haus & Grund fordert gesetzliche Änderungen
Immer mehr Vermieter geraten durch säumige Mieter in Bedrängnis
28.08.2002 (GE 16/02, Seite 1026) Private Haus- und Wohnungseigentümer haben immer öfter mit säumigen Mietern zu tun und können deswegen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Darauf hat Haus & Grund Deutschland erneut aufmerksam gemacht.
„Der betriebswirtschaftliche Schaden für uns geht inzwischen über hundert Millionen Euro jährlich“, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Für die problematische Lage der Vermieter macht der Chef des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer nicht nur die wirtschaftliche Situation verantwortlich. „Auch die von der Politik zu verantwortende Rechtslage benachteiligt den Vermieter und schützt den säumigen Mieter. Oft handelt es sich dabei um zahlungsfähige, aber unwillige Mieter.“
Es gebe keinen Anlaß, Mieter unter Generalverdacht zu stellen. „Die allermeisten Mietverhältnisse funktionieren problemfrei.“ Der Schaden durch säumige Mieter habe aber inzwischen einen Umfang angenommen, daß die Schwierigkeiten generell nicht mehr übersehen werden dürften, abgesehen von der Bedrohung für jeden betroffenen Vermieter. Dorn forderte für die kommende Legislaturperiode entsprechende gesetzliche Änderungen, um diesen krassen Mißstand zu beseitigen. Inzwischen habe die Situation dazu geführt, daß auch in der Öffentlichkeit von Mietern verursachte Übelstände immer deutlicher wahrgenommen würden. „Früher war der Vermieter in den Medien stets der Buhmann. Das ist lange vorbei“, so Dorn.
Dafür drohten Vermietern nun massive materielle Probleme. Das Volumen an Wohnmietforderungen in Deutschland sei mit jährlich 200 Milliarden Euro zu veranschlagen. Der Anteil von Forderungen, die älter als drei Monate sind, wird auf 14 Milliarden Euro taxiert. „Davon entfallen auf die bei Haus & Grund organisierten privaten Vermieter 1,1 Milliarden Euro an Mietrückständen, auf die Wohnungsunternehmen 800 Millionen Euro“, erläutert Rechtsanwalt Hans Reinold Horst aus der Berliner Zentrale von Haus & Grund Deutschland.
Rechne man den gesamten Außenstand in Höhe von ca. 1,9 Milliarden Euro mit einem Kreditzins von 5,5 % hoch, so ergebe sich ein betriebswirtschaftlicher Schaden aus diesen unbedienten Mietforderungen in Höhe von 104,3 Millionen Euro. Hinzu komme der Wohnungsleerstand, der vor allem in den neuen Bundesländern oft eine existentielle Bedrohung für die Vermieter darstelle. Dadurch gebe es weitere Mietausfälle, die in den genannten Mietforderungsaußenständen noch nicht berücksichtigt seien.
Die rechtlichen Möglichkeiten für Vermieter im Fall von säumigen Mietern sind juristisch relativ einfach, aber in der Wirklichkeit verzwickt. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug oder zahlt er ständig unpünktlich, so kann der Vermieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - auch fristlos - kündigen. Diesen Weg muß er schon deshalb gehen, um seine Mietausfälle so gering wie möglich zu halten. Dies kann er nur, wenn er das Mietverhältnis so schnell wie möglich beendet und sich einen zahlungsfähigen und zahlungswilligen neuen Mieter sucht.
Dennoch führt ein streitig herbeigeführtes Ende des Mietverhältnisses wegen des ho-hen Mieterschutzes im materiellen Mietrecht, im Verfahrensrecht und auch im Zwangsvollstreckungsrecht zu exorbitant langen Verfahren und damit zu weiteren hohen Mietausfällen. Hinzu treten Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die der Vermieter als Gläubiger zumindest „vorschießen“ muß und für die er das Zwangsvollstreckungsrisiko beim säumigen Mieter behält. So kann ein Zahlungs- und Räumungsrechtsstreit je nach Verfahrensdauer und Miethöhe den Vermieter mit Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro belasten.
Das Problem ist durch die am 1. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Insolvenzrechtsnovelle mit weiter ausgebautem Schuldnerschutz und durch die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Januar 2002 noch virulenter geworden.
Haus & Grund wird demnächst eine Broschüre mit dem Titel „Sicherung und Beitreibung von Mietforderungen“ veröffentlichen.
Es gebe keinen Anlaß, Mieter unter Generalverdacht zu stellen. „Die allermeisten Mietverhältnisse funktionieren problemfrei.“ Der Schaden durch säumige Mieter habe aber inzwischen einen Umfang angenommen, daß die Schwierigkeiten generell nicht mehr übersehen werden dürften, abgesehen von der Bedrohung für jeden betroffenen Vermieter. Dorn forderte für die kommende Legislaturperiode entsprechende gesetzliche Änderungen, um diesen krassen Mißstand zu beseitigen. Inzwischen habe die Situation dazu geführt, daß auch in der Öffentlichkeit von Mietern verursachte Übelstände immer deutlicher wahrgenommen würden. „Früher war der Vermieter in den Medien stets der Buhmann. Das ist lange vorbei“, so Dorn.
Dafür drohten Vermietern nun massive materielle Probleme. Das Volumen an Wohnmietforderungen in Deutschland sei mit jährlich 200 Milliarden Euro zu veranschlagen. Der Anteil von Forderungen, die älter als drei Monate sind, wird auf 14 Milliarden Euro taxiert. „Davon entfallen auf die bei Haus & Grund organisierten privaten Vermieter 1,1 Milliarden Euro an Mietrückständen, auf die Wohnungsunternehmen 800 Millionen Euro“, erläutert Rechtsanwalt Hans Reinold Horst aus der Berliner Zentrale von Haus & Grund Deutschland.
Rechne man den gesamten Außenstand in Höhe von ca. 1,9 Milliarden Euro mit einem Kreditzins von 5,5 % hoch, so ergebe sich ein betriebswirtschaftlicher Schaden aus diesen unbedienten Mietforderungen in Höhe von 104,3 Millionen Euro. Hinzu komme der Wohnungsleerstand, der vor allem in den neuen Bundesländern oft eine existentielle Bedrohung für die Vermieter darstelle. Dadurch gebe es weitere Mietausfälle, die in den genannten Mietforderungsaußenständen noch nicht berücksichtigt seien.
Die rechtlichen Möglichkeiten für Vermieter im Fall von säumigen Mietern sind juristisch relativ einfach, aber in der Wirklichkeit verzwickt. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug oder zahlt er ständig unpünktlich, so kann der Vermieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - auch fristlos - kündigen. Diesen Weg muß er schon deshalb gehen, um seine Mietausfälle so gering wie möglich zu halten. Dies kann er nur, wenn er das Mietverhältnis so schnell wie möglich beendet und sich einen zahlungsfähigen und zahlungswilligen neuen Mieter sucht.
Dennoch führt ein streitig herbeigeführtes Ende des Mietverhältnisses wegen des ho-hen Mieterschutzes im materiellen Mietrecht, im Verfahrensrecht und auch im Zwangsvollstreckungsrecht zu exorbitant langen Verfahren und damit zu weiteren hohen Mietausfällen. Hinzu treten Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die der Vermieter als Gläubiger zumindest „vorschießen“ muß und für die er das Zwangsvollstreckungsrisiko beim säumigen Mieter behält. So kann ein Zahlungs- und Räumungsrechtsstreit je nach Verfahrensdauer und Miethöhe den Vermieter mit Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro belasten.
Das Problem ist durch die am 1. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Insolvenzrechtsnovelle mit weiter ausgebautem Schuldnerschutz und durch die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Januar 2002 noch virulenter geworden.
Haus & Grund wird demnächst eine Broschüre mit dem Titel „Sicherung und Beitreibung von Mietforderungen“ veröffentlichen.