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Multiplex-Kino
Im Wohnbereich zulässig
11.10.2000 (GE 3/2000, 159) Auch im Wohnbereich können Multiplex-Kinos zulässig sein.
Die Grundstücksnachbarin wandte sich gegen die Baugenehmigung für das Multiplex-Kino in der Schönhauser Allee, der sogenannten Kulturbrauerei und verlangte vorläufigen Rechtsschutz. Sie blieb damit auch vor dem OVG Berlin erfolglos. Mit Beschluß vom 17. März 1999 stellte der Zweite Senat fest, daß bei summarischer Prüfung die Anfechtungsklage voraussichtlich erfolglos bleiben würde. Im unbeplanten Innenbereich ist eine Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch dann zulässig, wenn diese sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wobei besonders die bisherige Nutzung eine Rolle spielt. Der Senat verweist dazu auf die bisherige Nutzung durch Gewerbebetriebe und Vergnügungsstätten. Zusätzlich sind allerdings Lärmemissionen zu berücksichtigen, die eine Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts nicht überschreiten darf. Jedenfalls seien die Interessen der Bauherren bei der Abwägung der Folgen von unterschiedlichen Hauptsacheentscheidungen höher zu bewerten als die der Grundstückseigentümerin.
OVG Berlin, Beschluß vom 17. März 1999 - OVG 2 S 6.98 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 3/2000, 215.