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WEG-Verwalter
Umwandlung in GmbH
06.08.2002 (GE 15/02, Seite 966) Die Verwalterstellung geht nicht ohne zustimmenden Mehrheitsbeschluß auf die GmbH über.
Der Fall: Nach seiner Bestellung wandelte der WEG-Verwalter sein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine GmbH um und gab dies in der nächsten Eigentümerversammlung bekannt. In dieser Versammlung wurden verschiedene Beschlüsse gefaßt, u. a. über die Abrechnung und Entlastung des Verwalters. Ein Wohnungseigentümer focht die Beschlüsse an unter Hinweis darauf, daß die GmbH nicht Verwalterin und die Einberufung der Versammlung fehlerhaft sei.
Das Urteil: Das BayObLG verneinte einen Übergang der Verwalterstellung auf die GmbH, weil die Wohnungseigentümer dem Übergang mehrheitlich zustimmen müßten, woran es mangelte. Gleichwohl war die Anfechtung der Mehrheitsbeschlüsse erfolglos. Die GmbH konnte als Zustellungsvertreterin fungieren. Die mangelhafte Einberufung hat sich auf den Inhalt der Eigentümerbeschlüsse nicht ausgewirkt. Der Antragsteller war nicht gehindert, sämtliche Beschlüsse anzufechten. Das BayObLG benutzte die Gelegenheit, sich der neuen BGH-Rechtsprechung zum Negativbeschluß (GE 2001, 1405) anzuschließen.
BayObLG, Beschluß vom 7. Februar 2002 - 2Z BR 161/01 - Wortlaut Seite 1003
Das Urteil: Das BayObLG verneinte einen Übergang der Verwalterstellung auf die GmbH, weil die Wohnungseigentümer dem Übergang mehrheitlich zustimmen müßten, woran es mangelte. Gleichwohl war die Anfechtung der Mehrheitsbeschlüsse erfolglos. Die GmbH konnte als Zustellungsvertreterin fungieren. Die mangelhafte Einberufung hat sich auf den Inhalt der Eigentümerbeschlüsse nicht ausgewirkt. Der Antragsteller war nicht gehindert, sämtliche Beschlüsse anzufechten. Das BayObLG benutzte die Gelegenheit, sich der neuen BGH-Rechtsprechung zum Negativbeschluß (GE 2001, 1405) anzuschließen.
BayObLG, Beschluß vom 7. Februar 2002 - 2Z BR 161/01 - Wortlaut Seite 1003