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Erhaltungsverordnung
18.07.2002 (GE 14/02, Seite 886) Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat beschlossen, eine Erhaltungsverordnung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches für Oberschöneweide in Berlin-Treptow/Köpenick aufzustellen.
Der Geltungsbereich der Verordnung umfaßt das zwischen den Straßenzügen Wilhelminenhofstraße und an der Wuhlheide gelegene Wohngebiet in großen Teilen und weiter darüber hinausgehende Flächen für ergänzende Infrastruktureinrichtungen (ABl. Berlin 2002 Seite 1784). Gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs.1 BauGB kann die Entscheidung über Anträge auf Durchführung von Bauvorhaben im Einzelfall bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden, wenn zu befürchten ist, daß die Ziele der Erhaltungsverordnung durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert würden. Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Amt für Stadtplanung und Vermessung, Fachbereich Stadtplanung, Telefon 6582-2328 bzw. 6582-2363 beauftragt.