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Rechnungshof kritisiert Stadtreinigung und Wasserbetriebe
Tarifwidrige Zahlung von Lohnzuschlägen
18.07.2002 (GE 14/02, Seite 892) Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Berliner Wasserbetriebe lassen kaum Bereitschaft erkennen, bereits seit Jahren gezahlte übertarifliche Zuschläge wieder abzuschaffen.
Dies kritisiert der Berliner Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2002. Die „rechtsgrundlosen Zahlungen” hätten allein seit 1995 zu ungerechtfertigten Mehrausgaben von bisher 1,1 Mio. Euro geführt. Außerdem seien bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben Bestrebungen im Gange, mit Mitarbeitern der Führungsebene unterhalb des Vorstandes außertarifliche Vereinbarungen zu treffen, die eine weitere Ausweitung der Personalkosten zur Folge haben, kritisierte der Rechnungshof.

Die BSR auf jeden Fall stellen sich bockig: Die Feststellungen des Rechnungshofes seien „vollständig unbegründet und nicht nachvollziehbar”, erklärte das Unternehmen. Dabei sind die Feststellungen ohne weiteres nachvollziehbar. Beispielsweise werden Erschwerniszuschläge an eine Vielzahl von BSR-Mitarbeitern zu Unrecht bezahlt. Das betreffe insbesondere Haus- und Betriebshandwerker unterschiedlicher Gewerke und sonstige Arbeiter in Werkstätten.

Für die dort anzutreffende berufstypische Verschmutzung dürfe nicht etwa zusätzlich ein Erschwerniszuschlag bezahlt werden. Der kostet für jeden Arbeiter nämlich 1.300 Euro jährlich, und der Rechnungshof hat mindestens 129 Fälle dingfest gemacht, bei weiteren 330 gibt es handfeste Vermutungen für Überzahlungen.
Überhaupt scheint man bei den BSR mit den Erschwerniszuschlägen opulent umzugehen. Die berufstypischen Erschwernisse sind nämlich grundsätzlich bei den BSR mit dem Tarifgehalt abgegolten. Unheilige Allianzen zwischen Vorstand und Personalrat zu Lasten der Kunden scheinen aber dazu geführt zu haben, daß in einer Vielzahl von Fällen ohne jede Differenzierung „äußerst großzügig bemessene” Zuschläge gezahlt werden, die keinen Vergleich etwa mit den Erschwerniszuschlägen der übrigen im Berliner Landesdienst Beschäftigten aushalten: Dort nämlich gibt es 0,53 Euro Erschwerniszuschlag je Stunde, und zwar nur für die Stunden, bei denen unter erschwerten Bedingungen gearbeitet werden mußte. Bei den BSR dagegen gibt es einen monatlichen Zuschlag von 146 Euro. Das würde bedeuten: Bei den BSR wird von der ersten bis zur letzten Minute unter erschwerten Bedingungen gearbeitet.

Ähnlich großzügig gehen die Berliner Wasserbetriebe mit dem Geld ihrer Kunden um. Ein vom Rechnungshof aufgedecktes Beispiel: 44 Mitarbeiter der Küchenbereiche erhalten seit Jahren einen monatlichen Erschwerniszuschlag von 37,42 Euro wegen „Hitze- und Dampfeinwirkung” in der Küche. Das wird vom Rechnungshof zu Recht als „berufstypisch und nicht außergewöhnlich” eingestuft. Und obwohl diese Zuschläge jeder Grundlage entbehrten, seien die BWB nicht bereit, die Zahlungen einzustellen. Ebenso gewähren die Wasserbetriebe ihren Mitarbeitern zinslose Lohnvorschüsse, obwohl die landeseigene Vorschußregelung vom Senat 1998 bereits aufgehoben worden ist. Den entgangenen Zinsgewinn zahlen die Kunden.
Wörtlich moniert der Rechnungshof in seiner Zusammenfassung:

„Die Anstalten (BSR, BWB, die Red.) lassen bisher keine Bereitschaft erkennen, die Entlohnung ihrer Mitarbeiter auf ein tarifentsprechendes Maß zurückzuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts, die unter der Gewährträgerschaft des Landes Berlin stehen, die für sie verbindlich geltenden Tarifverträge teilweise ignorieren. Mitarbeiter der BWB werden durch fragwürdige Sonderzulagen (erfolgsbezogene Leistungsprämien) aufgrund eigenständiger Regelung ohnehin schon besser bezahlt als Angehörige anderer Betriebe.”

Das aufsichtsführende Land Berlin, vertreten durch die Senatswirtschaftsverwaltung, sieht dem Treiben zu, ohne einzugreifen. Auch das geht aus dem Rechnungshofbericht hervor. Die mit den Entgelten der Betriebe befaßten Gerichte soll-ten das mitbedenken.