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Datschenbericht
08.07.2002 (GE 13/02, Seite 822) Der Berliner Senat hat in einem Bericht über die Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes die Auffassung vertreten, die gesetzliche Neuregelung führe nicht zu unausgewogenen und sozial unverträglichen Belastungen für Berliner Grundstücksnutzer, auch wenn im Einzelfall nicht auszuschließen sei, daß einmalig zu erhebende öffentliche Lasten zu unerwarteten größeren Mehrbelastungen für Grundstücksnutzer führen können.
Ein Bundesratsantrag Berlins, für diese Fälle dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, fand jedoch keine Mehrheit. Bei erheblichen Härten für Nutzer könne in Einzelfällen die Stundung von Erstattungsansprüchen in Betracht kommen. Generell werde in bezug auf die Haushaltslage des Landes Berlin auf die nach Bundesrecht zulässigen Einnahmen aber nicht verzichtet.