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Experten-Bericht
Senkung der Wohnnebenkosten
08.07.2002 (GE 13/02, Seite 826) Die Nebenkostenkommission des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. hat Bundesminister Kurt Bodewig ihren Abschlußbericht „Strategien zur Senkung der Wohnnebenkosten“ übergeben.
Grund für die Einsetzung der Kommission waren die stark gestiegenen Wohnnebenkosten. In den 90er Jahren sind die Nebenkosten des Wohnens in Westdeutschland etwa dreimal so schnell ge-stiegen wie die Lebenshaltungskosten. In Ostdeutschland lag die Steigerungsrate noch darüber. Dies gilt insbesondere für die Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren. Wirksame Strategien zur Begrenzung dieses Nebenkostenanstiegs sind bisher vor allem deshalb nicht entwickelt worden, weil die Ursachen vielfältig sind: von der kommunalen Gebührenkalkulation bis zum richtigen Verhalten der Nutzer und zur Bewirtschaftung der vermieteten Objekte.
Der Kommission geht es darum, die Leistungen rund ums Wohnen, sei es nun die Müllabfuhr oder die Abwasserbeseitigung, mit möglichst geringen Kosten zu erstellen. Deshalb richten sich die Handlungsempfehlungen insbesondere an die Leistungsanbieter, vornehmlich an die Kommunen, deren Gebühren einen Großteil der Wohnnebenkosten ausmachen.
Beispielhaft werden folgende Prinzipien empfohlen:
– Gebühren sind so zu kalkulieren, daß die Bürger nicht mehr als die Kosten der Leistung tragen, und daß umgekehrt die Kommune den Nutzern die vollen Kosten anlastet (also keine Quersubventionierung). Sparsame Nutzung soll sich in vollem Umfang lohnen.
– In der Gebühr dürfen nur die Kosten für die tatsächlich genutzte Anlage zum jeweiligen Marktwert, nicht aber die Kosten der Wiederbeschaffung einer möglicherweise veränderten Anlage berücksichtigt werden.
– Zuschüsse und einmalige Beiträge sind als Abzugskapital zu behandeln, d. h. sie verringern die Kapitalkosten und sollten nicht noch einmal in den Gebühren geltend gemacht werden.
Der Kommission geht es darum, die Leistungen rund ums Wohnen, sei es nun die Müllabfuhr oder die Abwasserbeseitigung, mit möglichst geringen Kosten zu erstellen. Deshalb richten sich die Handlungsempfehlungen insbesondere an die Leistungsanbieter, vornehmlich an die Kommunen, deren Gebühren einen Großteil der Wohnnebenkosten ausmachen.
Beispielhaft werden folgende Prinzipien empfohlen:
– Gebühren sind so zu kalkulieren, daß die Bürger nicht mehr als die Kosten der Leistung tragen, und daß umgekehrt die Kommune den Nutzern die vollen Kosten anlastet (also keine Quersubventionierung). Sparsame Nutzung soll sich in vollem Umfang lohnen.
– In der Gebühr dürfen nur die Kosten für die tatsächlich genutzte Anlage zum jeweiligen Marktwert, nicht aber die Kosten der Wiederbeschaffung einer möglicherweise veränderten Anlage berücksichtigt werden.
– Zuschüsse und einmalige Beiträge sind als Abzugskapital zu behandeln, d. h. sie verringern die Kapitalkosten und sollten nicht noch einmal in den Gebühren geltend gemacht werden.