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Prozeß verloren
08.07.2002 (GE 13/02, Seite 814) Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat seinen Gehaltsprozeß gegen die Deutsche Bahn in erster Instanz verloren.
Sarrazin war bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn bis Ende 2001 Vorstandsmitglied und nach Auseinandersetzungen mit dem Bahnchef gegangen. Die Bahn sicherte Sarrazin die Weiterzahlung seines Gehalts in Höhe von rund 200.000 Euro jährlich zu, stellte die Zahlungen aber ein, als Sarrazin Finanzsenator in Berlin wurde. Dort wiederum verzichtete er auf das ihm zustehende Senatorengehalt mit dem Hinweis, die Bahn sei verpflichtet, ihn weiter zu bezahlen. Das Frankfurter Landgericht, wo der Prozeß stattfand, sah das freilich anders. Er habe den Aufsichtsrat über seine neue Tätigkeit informieren und die Zustimmung dieses Gremiums dafür einholen müssen. Ob Sarrazin in die Berufung geht, ist offen. Vermutlich eher nicht, denn auch sparsame Finanzsenatoren müssen von irgend etwas leben, und bis in Deutschland der Instanzenzug bis ans Ende durchwandert ist, kann es schon einige (Hunger-) Jahre dauern.