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Grundsteuererhöhung
24.06.2002 (GE 12/02, Seite 758) Der Grundsteuer-Hebesatz ist in Berlin mit Wirkung vom 1. Januar 2002 von 600 % auf 660 % erhöht worden.
Nach dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes zum Haushaltsgesetz 2002/2003 haben die Finanzämter jetzt begonnen, den Grundstückseigentümern geänderte Grundsteuerbescheide zuzusenden. Durch diese zehnprozentige Erhöhung sind die bisher entrichteten Vorauszahlungen, die nach dem alten Hebesatz bemessen waren, grundsätzlich zu gering. Es werden daher im Regelfall Nachzahlungen zu entrichten sein. Einzelheiten sind dem jeweiligen Steuerbescheid zu entnehmen.