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BSR contra Senat
24.06.2002 (GE 12/02, Seite 758) Der Vorstand der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) hat seine Auffassung bekräftigt, daß die vom Berliner Senat beschlossene 7 %ige Kürzung des Haushaltstitels für die Kostenerstattung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2002 und 2003 unter Abwägung aller Möglichkeiten kaum zu realisieren sei.
Zum einen seien die tatsächlich entstehenden Winterdienstkosten allein vom Wetter abhängig und deshalb nur „eingeschränkt kalkulierbar”, zum anderen sei eine Kürzung des gesetzlich vorgeschriebenen 25 %igen Anteils des Landes Berlin an der Finanzierung der Gesamtkosten der Straßenreinigung mit Blick auf die entsprechenden Auswirkungen auf den 75 %igen Teil der Kosten, die durch tarifliche Entgelte gedeckt werden, ebenfalls nicht umzusetzen. Auf gut deutsch: Der Senat hat 25 % zu bezahlen; wenn er diesen Anteil - der gesetzlich vorgeschrieben ist - kürzt, müßten die Bürger unrechtmäßigerweise mehr bezahlen. Im übrigen sieht der BSR-Vorstand in diesem Senatsbeschluß eine Aufweichung der in der Zielvereinbarung mit dem Land Berlin festgelegten Zusagen an die BSR.