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Personalrabatte
24.06.2002 (GE 12/02, Seite 757) Für Deutschland ist es völlig normal, daß Angestellte einer Firma deren Produkte mit einem sogenannten Personalrabatt erwerben können. Ob das die Kassiererin im Laden an der Ecke oder der Band-Montierer bei VW ist - kein Mensch regt sich darüber auf. Wenn freilich das Vorstandsmitglied einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft von seinem Unternehmen eine Eigentumswohnung kauft, interessiert das den Rechnungshof und bringt Schlagzeilen in der Tagespresse.
Damit auseinandersetzen muß sich jetzt Jürgen Lüdtke (SPD), früherer Baustadtrat in Wedding und heute Vorstandsmitglied der GESOBAU. Er hat in der Uhlandstraße eine 145 m2 große Eigentumswohnung zu einem Preis gekauft, den der Landesrechnungshof für zum Nachteil der GESOBAU zu niedrig hält. Der Kauf war vom Aufsichtsrat der GESOBAU genehmigt worden; ein von diesem Gremium inzwischen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluß, Lüdtke habe gut 20.000 Euro zu wenig bezahlt, der meint, er habe zuviel bezahlt. Fakt ist: Von den 50 von der GESOBAU in der Uhlandstraße errichteten Eigentumswohnungen - sie werden als „exklusiv” bezeichnet - hat die GESOBAU bislang noch nicht einmal die Hälfte verkaufen können. Da fragt man sich natürlich, worin der Nachteil der Gesellschaft bestehen soll. Schließlich weiß hierzulande jeder professionelle Immobilienteilnehmer, daß der Eigentumswohnungsmarkt völlig eingebrochen ist. Nun soll es noch ein Gutachten geben. Wenn‘s der Wahrheitsfindung dient …