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Schloß defekt
Fristlose Kündigung des Mieters berechtigt
11.10.2000 (GE 3/2000, 158) Ist der Schließzylinder einer Hauseingangstür defekt, kann der Mieter kündigen, wenn der Vermieter den Schaden nicht unverzüglich repariert.
Es kommt in Mehrfamilienhäusern immer wieder vor, daß der Schließzylinder zur Hauseingangstür defekt ist. Der Vermieter tut gut daran, darauf schnell zu reagieren, wie der vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 3. Dezember 1999 entschiedene Fall zeigt. Ohne daß ein Verschulden des Vermieters nötig wäre, kann nämlich hier eine fristlose Kündigung durch den Mieter berechtigt sein. Der Mieter hatte die Beschädigung angezeigt und eine Frist von einer Woche zur Reparatur gesetzt; nach Ablauf der Frist kündigte der Mieter fristlos - zu Recht - wie das Landgericht befand. Der Mieter sei nicht darauf verwiesen, selbst einen Schlüsseldienst zu beauftragen, und auch wenn zahlreiche Beschädigungen des Schließzylinders vorangegangen seien, habe der Anspruch des Mieters auf ungehinderten Zugang Vorrang.
LG Berlin, Urteil vom 3. Dezember 1999 - 64 S 325/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 3/2000, 206.