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Schimmelbildung in WEG
Gutachterkosten von allen zu bezahlen
06.06.2002 (GE 11/02, Seite 702) Klärung der Ursachen von Schimmelpilz ist Gemeinschaftsaufgabe, Kosten können nicht auf den Verursacher abgewälzt werden.
Der Fall: Ein Wohnungseigentümer verlangte von der Gemeinschaft, zur Prozeßvorbereitung gegen den Bauträger ein Beweisverfahren einzuleiten. Der Sachverständige führte die Schimmelbildung auf nutzerbedingtes Verhalten zurück. Die Gemeinschaft wollte dem Wohnungseigentümer die Kosten des Beweisverfahrens allein aufbürden.
Das Urteil: Das BayObLG führt aus, daß die Klärung der Ursache für die Schimmelbildung Gemeinschaftsaufgabe und aus der Gemeinschaftskasse zu bezahlen ist. Ein Rückgriff auf den für die Schimmelbildung verantwortlichen Wohnungseigentümer setze dessen Verschulden voraus, woran es hier fehle.
BayOLG, Beschluß vom 31. Januar 2002 - 2Z BR 57/01 - Wortlaut Seite 745
Das Urteil: Das BayObLG führt aus, daß die Klärung der Ursache für die Schimmelbildung Gemeinschaftsaufgabe und aus der Gemeinschaftskasse zu bezahlen ist. Ein Rückgriff auf den für die Schimmelbildung verantwortlichen Wohnungseigentümer setze dessen Verschulden voraus, woran es hier fehle.
BayOLG, Beschluß vom 31. Januar 2002 - 2Z BR 57/01 - Wortlaut Seite 745