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Denkmal-Immobilien
06.06.2002 (GE 11/02, Seite 690) Die Berliner Verbraucherzentrale warnt wieder einmal eindringlich vor allen Anbietern, die über den telefonischen Erstkontakt an Verbraucher herantreten.
Der telefonische Erstkontakt sei nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und lasse immer einen unseriösen Anbieter erkennen! Ganz aktuell laufe seit einiger Zeit die Masche der „denkmalgeschützten Steuersparmodelle“. Es handele sich hierbei um sogenannte „Erwerbermodelle“ (vermietete Eigentumswohnungen), die von skrupellosen Immobilienvermittlern weit über Wert verkauft würden. Der Verbraucher fühle sich auch aufgrund des Hinweises „denkmalgeschützte Steuersparimmobilie“ in „staatlicher Obhut“, so daß Zweifel an der Seriosität der Anbieter meist gar nicht aufkämen. Sei der Verbraucher erst einmal erfolgreich geködert, versuchten die Vermittler die Kunden sogar noch während der notariellen Beurkundung beim Notar mit dem Hinweis zu beruhigen, „es handele sich hier lediglich nur um ein Angebot“. Tatsächlich entsteht jedoch mit der Annahme des notariell beurkundeten Angebotes ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Zehntausende Betroffene seien bundesweit in den letzten Jahren Opfer krimineller Immobilienanbieter, erklärte die Berliner Verbraucherzentrale.