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Erbbaurechte
06.06.2002 (GE 11/02, Seite 690) Die Fraktionen von SPD und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus haben den Senat aufgefordert, bis Mitte des Jahres dem Abgeordnetenhaus eine Aktualisierung des Verfahrens zur Verkehrswertermittlung beim Verkauf von Immobilien und Grundstücken auf Erbbaurechtsbasis vorzulegen.
Angeregt wird vom Abgeordnetenhaus eine Beteiligung des Rechnungshofes, des Gutachterausschusses und der IHK. Offenbar will man den Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken intensivieren. Bisher war man an unterschiedlichen Auffassungen vor allem über die zugrunde zu legenden Abschläge gescheitert. Insbesondere die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing hatte die Auffassung vertreten, beim Verkauf von Erbbaurechtsimmobilien an den Erbbauberechtigten sei überhaupt kein Abschlag vorzunehmen, weil dieser von dem Erbbaurecht ja nicht belastet würde.