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Entwicklungsgebiete
06.06.2002 (GE 11/02, Seite 690) Das Abgeordnetenhaus hat den Senat aufgefordert, hinreichend entwickelte Teilbereiche der städtebaulichen Entwicklungsgebiete vorzeitig zu entlassen, ebenso - im Rahmen des rechtlich und finanziell Möglichen - nichtentwickelte Grundstücke, die nicht mehr vermarktungsfähig sind.
Außerdem sollen Maßnahmen in Entwicklungsgebieten grundsätzlich auf kostenneutrale Vorhaben konzentriert werden. Für Wohnungsstandorte in den Entwicklungsgebieten soll nur dann noch in die öffentliche Infrastruktur investiert werden, wenn die Refinanzierung durch Ausgleichsbeträge vertraglich gesichert und möglichst zeitnah gewährleistet ist.