Archiv / Suche
Kein Geld mehr da
Aufhebung von Sanierungsgebieten
06.06.2002 (GE 11/02, Seite 697) Die Fraktionen von SPD und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus haben den Senat aufgefordert, die Sanierung in den Stadterneuerungsgebieten im Westteil der Stadt, soweit sie im wesentlichen abgeschlossen ist, auch rechtlich zu beenden und die Sanierungsgebiete bis zum Jahresende 2002 aufzuheben.
Außerdem wird der Senat aufgefordert, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen, um es zu beschleunigen. Die Abrechnung der Sanierungsgebiete solle umgehend nach Aufhebung erfolgen.
Zur Begründung erklärten die beiden Fraktionen, die Haushaltssituation des Landes Berlin erzwinge einen „restriktiven Umgang mit öffentlichen Geldern”. Auf die West-Berliner Sanierungsgebiete könne man künftig verzichten, denn im Großteil der Gebiete seien die Sanierungsziele erreicht, in anderen Teilbereichen fänden wesentliche Maßnahmen nicht mehr statt, weil sie entweder durch private Investoren längst vor Festlegung als Sanierungsgebiet realisiert worden seien, oder weil sie wegen der Mittelknappheit der öffentlichen Hände nicht mehr realisiert werden könnten - etwa Abrisse von Hinterhäusern wegen der hohen Restwertentschädigung. All das lasse sich besonders an den jüngsten Sanierungsgebieten, z. B. im Sanierungsgebiet Soldiner Straße/Koloniestraße, deutlich nachweisen.
Richtig komisch wird die Begründung für die Aufhebung der Sanierungsgebiete in West-Berlin dort, wo es heißt, daß ein „weiterer Mitteleinsatz der öffentlichen Hand reduziert werden müsse, da dieser auch durch private Investitionen erreicht werden kann, zumal durch die Mietrechtsreform der Bundesregierung die Rechte der Mieter auch gegenüber Modernisierungsvorhaben gestärkt wurden”.
Im Klartext: Weil man den Vermietern die Modernisierung erschwert hat, werden sie künftig mehr Mittel einsetzen, um die fehlenden öffentlichen zu kompensieren. Bei solcher Argumentation lachen sogar die Hühner.
Nicht gestrichen - jedenfalls nicht sofort - sehen möchten die Abgeordneten allerdings die anteiligen Personalmittel für die Stadtsanierung. Schließlich brauche man die Leute ja noch, um die Sanierungsausgleichsabgabe zu erhöhen …
Zur Begründung erklärten die beiden Fraktionen, die Haushaltssituation des Landes Berlin erzwinge einen „restriktiven Umgang mit öffentlichen Geldern”. Auf die West-Berliner Sanierungsgebiete könne man künftig verzichten, denn im Großteil der Gebiete seien die Sanierungsziele erreicht, in anderen Teilbereichen fänden wesentliche Maßnahmen nicht mehr statt, weil sie entweder durch private Investoren längst vor Festlegung als Sanierungsgebiet realisiert worden seien, oder weil sie wegen der Mittelknappheit der öffentlichen Hände nicht mehr realisiert werden könnten - etwa Abrisse von Hinterhäusern wegen der hohen Restwertentschädigung. All das lasse sich besonders an den jüngsten Sanierungsgebieten, z. B. im Sanierungsgebiet Soldiner Straße/Koloniestraße, deutlich nachweisen.
Richtig komisch wird die Begründung für die Aufhebung der Sanierungsgebiete in West-Berlin dort, wo es heißt, daß ein „weiterer Mitteleinsatz der öffentlichen Hand reduziert werden müsse, da dieser auch durch private Investitionen erreicht werden kann, zumal durch die Mietrechtsreform der Bundesregierung die Rechte der Mieter auch gegenüber Modernisierungsvorhaben gestärkt wurden”.
Im Klartext: Weil man den Vermietern die Modernisierung erschwert hat, werden sie künftig mehr Mittel einsetzen, um die fehlenden öffentlichen zu kompensieren. Bei solcher Argumentation lachen sogar die Hühner.
Nicht gestrichen - jedenfalls nicht sofort - sehen möchten die Abgeordneten allerdings die anteiligen Personalmittel für die Stadtsanierung. Schließlich brauche man die Leute ja noch, um die Sanierungsausgleichsabgabe zu erhöhen …