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Elektrosmog
21.05.2002 (GE 10/02, Seite 621) Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) beschlossen.
Mit der Verordnung soll eine Regelung geschaffen werden, durch die alle Betreiber ortsfester Funkanlagen verpflichtet werden, mit einer Standortbescheinigung die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen. Die Verordnung, die nicht nur kommerzielle Betreiber, sondern auch Funkamateure und Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbezieht, legt grundsätzlich keine eigenen Grenzwerte fest, sondern bezieht sich auf die Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, ergänzt durch Normen und Empfehlungen der EU.