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Eigentumsförderung
21.05.2002 (GE 10/02, Seite 621) Der Berliner Landeshaushalt für das Jahr 2002 ist bisher noch nicht verabschiedet worden. Der IBB stehen deshalb gegenwärtig keine Haushaltsmittel für das diesjährige Wohnungsbauprogramm zur Verfügung.
Der Entwurf des Doppelhaushalts sieht keine Förderung des Erwerbs von Wohnungen aus dem Berliner Wohnungsbestand und auch keine Förderung eigentumsorientierter Wohnungsgenossenschaften vor. Die IBB nimmt weiterhin Anträge für die Bestandserwerbsförderung und die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen entgegen, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß die Annahme und Registrierung eines Antrages keine Gewähr dafür ist, daß dieser auch im Wohnungsbauprogramm 2002 Berücksichtigung findet. Die IBB empfiehlt deshalb auch, keine vertraglichen Verpflichtungen einzugehen, wenn diese im Vertrauen auf bisherige Wohnungsbaurichtlinien des Landes beruhen.