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Streit wegen "Antidiskriminierungsgesetz"
21.05.2002 (GE 10/02, Seite 621) Regelrecht vorgeführt wurde auf dem 53. Deutschen Anwaltstag Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mit ihrem geplanten „Antidiskriminierungsgesetz” - wir hatten über das unsägliche Vorhaben in GE 7/2002, Seite 418 bereits berichtet.
Reihenweise warfen die renommiertesten Anwälte der Republik der Bundesjustizministerin vor, durch das Gesetz den Bürgern ihre Vertragspartner künftig aufzuzwingen, die Privatautonomie - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt - elementar zu bedrohen, unbeirrt durch Erziehung der Bevölkerung zu politischer Korrektheit den sozial engagierten Gutmenschen schaffen zu wollen, und, und, und. Der renommierte Kölner AGB-Rechtler Friedrich Graf von Westphalen wies nicht ohne sanften Spott darauf hin, daß das vorgesehene Verbot jeder Benachteiligung wegen des Alters beispielsweise auch die beliebten Seniorenfahrkarten in Frage stellt. Im unmittelbaren Hagel der Kritik freilich stand nicht die Ministerin selbst, sondern ihr Ministerialrat Jürgen Schmidt-Räntsch, der nicht nur die Schuldrechtsreform, sondern auch das Antidiskriminierungsgesetz ausgetüffelt hat, und von dem im BMJ erzählt wird, wenn man ihm abends um 20 Uhr den Auftrag gebe, zu einem x-beliebigen Regelungsbereich ein neues Gesetz zu verfassen, werde er prompt morgens um 6 Uhr den Entwurf den zuständigen Kollegen zur Mitzeichnung zustellen mit dem Hinweis, daß von einer Mitzeichnung ausgegangen werde, wenn nicht bis 8.30 Uhr etwas Gegenteiliges mitgeteilt werde. So war er bisher, der Ministerialrat Jürgen Schmidt-Räntsch, fast genial, etwas überfliegerhaft, nicht immer so gründlich, daß die Pannenhilfe nach Inkrafttreten eines Gesetzes auf ein übliches Maß beschränkt werden konnte, sondern eher schon das Ausmaß des Nachbesserungsbedarfs eines Computer-Programms von Microsoft hatte. Damit hat‘s jetzt freilich ein Ende, denn der Mann hat sich verdient gemacht und darf bald als Richter am Bundesgerichtshof in den Praxistest bundesdeutscher Rechtsprechung - bei verringertem Tempo, dafür aber mit mehr Zeit für Gründlichkeit.